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Inhaltsverzeichnis
Master
Zulassungsvoraussetzungen
Für die Zulassung zum Master ist ein vorheriger Abschluss notwendig. Welche Abschlüsse, Mindestnoten, et cetera nachzuweisen sind regelt § 43 FPO (2012-10-08). Sollte deine Zulassung unter Vorbehalt erfolgt sein, können sich unter den noch zu erfüllenden Bedingungen Bachelor-Module befinden. Diese beschreibt unsere Webseite im entsprechenden Bereich.
Die Zulassung gilt zwar für ein Jahr, dennoch muss die Bewerbung fristgerecht zu dem Semester erfolgen, zu dem das Masterstudium aufgenommen werden soll.
Das bedeutet: Man bewirbt sich beispielsweise zum kommenden Wintersemester und wird auch zugelassen. Will man das Masterstudium nun jedoch erst zum darauffolgenden Sommersemester aufnehmen, so ist man für dieses zwar bereits zugelassen, muss sich jedoch erneut fristgerecht bewerben – also einen Teil der zur Zulassung durchlaufenen Prozedur erneut durchlaufen!
Stand 2014-02-05: Diese Regelung wird in der Verwaltung überdacht, und soll verbessert werden.
Kennzahlen, Eckdaten
- 4 Semester Regelstudienzeit; ein weiteres Semester antragsfrei
- 120 ECTS-Punkte insgesamt, bestehend aus
- 60 ECTS-Punkte Wahlpflichtbereich
- 30 ECTS-Punkte Masterarbeit
- 15 ECTS-Punkte Nebenfach
- 10 ECTS-Punkte Projekt
- 05 ECTS-Punkte Seminar
Vorlage zur Kalkulation: Excel-Vorlage
Siehe auch: Notenbildung
Besonderheiten
- Der Master kann in Teilzeit studiert werden.
- Im Master werden „Fehlversuche in wählbaren Modulen des Masterstudiums beim Wechsel in alternative Module nicht angerechnet.“ (§ 44 Abs. 4 FPO (2012-10-08))
- „Das Masterstudium der Informatik kann zum Wintersemester oder zum Sommersemester begonnen werden.“ (§ 37 Abs. 6 FPO (2012-10-08))