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Teilzeit-Master

Seit 2012 Wintersemester kann der Master of Science in Informatik in Teilzeit absolviert werden. Die Prüfungsrechtlichen Regelungen sind in der ABMPO/TechFak enthalten. Die FPOINF ist zur Zeit (13WS) für alle Studienformen identisch.

Eigenheiten des Teilzeit-Studiums

Im Teilzeit-Studium sind zum Vollzeit-Studium identische Veranstaltungen zu besuchen. Insbesondere handelt es sich also nicht um ein Abend- oder Wochenendstudium. Lediglich die pro Semester zu absolvierende ECTS-Summe ist auf 15 Punkte halbiert, die Regelstudienzeit auf 8, und Regelüberschreitung auf 2 Semester verdoppelt. Daher eignet sich diese Studienform beispielsweise, wenn gesundheitliche oder finanzielle Gründe einer höheren Studiengeschwindigkeit im Weg stehen.

Weiterhin sind pro Studienjahr maximal 35 ECTS möglich; begründete Ausnahmen muss der Prüfungsausschuss vor Prüfungsantritt genehmigen. Die ABMPO/TechFak (2013-05-22) definiert jedoch nicht, was ein Studienjahr eigentlich ist. Laut mündlicher Auskunft des Prüfungsamtes sind die ersten beiden Fachsemester das erste Studienjahr, die Fachsemester drei und vier das zweite, und so weiter. Studienjahre hängen also vom Beginn des Masterstudiums ab, haben keine Lücken, und überschneiden sich nicht.

Nachteile bei Finanzierung, Versicherungen, Wohnheimen, ...

Bei finanziellen Gründen für das Teilzeit-Studium ist jedoch zu bedenken, dass durch die üblichen Vorlesungs- und Übungszeiten eine flexible Erwerbsarbeitszeit notwendig ist. Außerdem ist zur Zeit (15SS) in Teilzeit keine Förderung nach dem BaföG möglich und die pauschale Förderdauer von maximal 6 Semestern des alternativen Studienkredits der KfW unterschreitet die Regelstudienzeit von 8 Semestern; dafür kommen allgemeine Sozialleistungen wie Wohngeld in Betracht.

Abschließend bleibt zu beachten, dass die Studienform auf der Immatrikulationsbescheinigung ausgewiesen wird. Daher sollte vor einem Wechsel Rücksprache mit alle Stellen gehalten werden, denen die Bescheinigung vorzulegen ist (bspw. Studentenwohnheime, Versicherungen, Verkehrsbetriebe, Vereine, …). So lassen sich unerwartete Nebeneffekte vermeiden. Immatrikulationsbescheinigung mit hervorgehobener Studienform

mögliche Missverständnisse

Stand der Informationen: 15SS

  • Es handelt sich nicht um getrennte Studiengänge; für beide finden die gleichen ABMPO/TechFak und FPOINF Anwendung.
  • Dementsprechend werden beim Prüfungsamt verwaltete Daten (insb. Studien- und Prüfungsleitungen, Fehlversuche, Anmeldungen) antragsfrei automatisch übertragen, denn de facto ist gar keine Übertragung notwendig.
  • Die Fachsemestereinstufung wird nicht angepasst. Wechselt man nach dem sechsten Teilzeitsemester zu Vollzeit, so studiert man fortan in Vollzeit im siebten Fachsemester. Dieses wird jedoch bezüglich der Fristen wie das vierte Vollzeitsemester gehandhabt. Danach kann die Regelstudienzeit also antragsfrei in ein achtes Fachsemester in Vollzeit überschritten werden.

Wechsel zwischen Voll- und Teilzeit

Zum Wechsel zwischen den Studienformen wird ein Antrag auf Studiengangwechsel1) ausgefüllt, der primär zum Wechsel von Bachelor nach Master verwendet wird. Unter „Studienform“ ist der Zusatz Voll-/Teilzeit zu vermerken. Nachdem der Antrag bearbeitet wurde, stehen geänderte Immatrikulationsbescheinigungen zur Verfügung.

Näheres regelt § 4a Abs. 2 ABMPO/TechFak (2013-05-22):
„Ein Wechsel zwischen Vollzeit- und Teilzeitstudiengang ist in den Masterstudiengängen während des Studiums auf schriftlichen Antrag jeweils einmal pro Studienjahr zulässig; der Wechsel richtet sich nach den Vorschriften über den Wechsel des Studiengangs sowie den Anrechnungsvorschriften. Ein Wechsel in Teilzeit ab dem dritten Vollzeitsemester ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig; die Entscheidung trifft der Prüfungsausschuss.“
Die Einschränkung am Studienende soll dem Schutz der Studenten vor übermäßig langen Master-Arbeiten dienen, deren Aufwand nur in zwei als Teilzeit deklarierten Vollzeitsemestern geleistet werden könnte.

1)
auch verfügbar unter Campus → Bescheinigungen → Anträge → Studiengangwechsel