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Inhaltsverzeichnis
Master
Zulassungsvoraussetzungen
Für die Zulassung zum Master ist ein vorheriger Abschluss notwendig. Welche Abschlüsse, Mindestnoten, et cetera nachzuweisen sind regelt § 43 FPO (2012-10-08). Sollte deine Zulassung unter Vorbehalt erfolgt sein, können sich unter den noch zu erfüllenden Bedingungen Bachelor-Module befinden. Diese beschreibt unsere Webseite im entsprechenden Bereich.
Kennzahlen, Eckdaten
- 4 Semester Regelstudienzeit; ein weiteres Semester antragsfrei
- 120 ECTS-Punkte insgesamt, bestehend aus
- 60 ECTS-Punkte Wahlpflichtbereich
- 30 ECTS-Punkte Masterarbeit
- 15 ECTS-Punkte Nebenfach
- 10 ECTS-Punkte Projekt
- 05 ECTS-Punkte Seminar
Besonderheiten
- Der Master kann in Teilzeit studiert werden.
- Im Master werden „Fehlversuche in wählbaren Modulen des Masterstudiums beim Wechsel in alternative Module nicht angerechnet.“ (§ 44 Abs. 4 FPO (2012-10-08))
- „Das Masterstudium der Informatik kann zum Wintersemester oder zum Sommersemester begonnen werden.“ (§ 37 Abs. 6 FPO (2012-10-08))