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informationen:studium:master:grundlagen [05.02.2014 17:15] – +=Einschreibefuckup goldkatze | informationen:studium:master:grundlagen [24.07.2018 10:20] (aktuell) – ThiloK |
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<note important>Die //Zulassung// gilt zwar für ein Jahr, dennoch muss die //Bewerbung// fristgerecht zu dem Semester erfolgen, zu dem das Masterstudium aufgenommen werden soll. | <note important>Die //Zulassung// gilt zwar für ein Jahr, dennoch muss die //Bewerbung// fristgerecht zu dem Semester erfolgen, zu dem das Masterstudium aufgenommen werden soll. |
Das bedeutet: Bewirbt man sich zum kommenden Wintersemester, wird auch zugelassen, will das Masterstudium jedoch erst zum darauffolgenden Sommersemester aufnehmen, so ist man für dieses Sommersemester bereits //zugelassen//, muss sich jedoch erneut fristgerecht //bewerben// -- also fast so, als wäre auch die Zulassung noch gar nicht da. | Das bedeutet: Man bewirbt sich beispielsweise zum kommenden Wintersemester und wird auch zugelassen. Will man das Masterstudium nun jedoch erst zum darauffolgenden Sommersemester aufnehmen, so ist man für dieses zwar bereits //zugelassen//, muss sich jedoch erneut fristgerecht //bewerben// -- also einen Teil der zur Zulassung durchlaufenen Prozedur erneut durchlaufen! |
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| Stand 2014-02-05: Diese Regelung wird in der Verwaltung überdacht, und soll verbessert werden. |
</note> | </note> |
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* 10 ECTS-Punkte Projekt | * 10 ECTS-Punkte Projekt |
* 05 ECTS-Punkte Seminar | * 05 ECTS-Punkte Seminar |
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| Vorlage zur Kalkulation: {{:jahrgaenge:studienverlauf_master_vorlage.xlsx|Excel-Vorlage}} |
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===== Besonderheiten ===== | ===== Besonderheiten ===== |