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informationen:studium:master:grundlagen [05.02.2014 16:15] – +=Einschreibefuckup goldkatzeinformationen:studium:master:grundlagen [24.07.2018 08:20] ThiloK
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 <note important>Die //Zulassung// gilt zwar für ein Jahr, dennoch muss die //Bewerbung// fristgerecht zu dem Semester erfolgen, zu dem das Masterstudium aufgenommen werden soll. <note important>Die //Zulassung// gilt zwar für ein Jahr, dennoch muss die //Bewerbung// fristgerecht zu dem Semester erfolgen, zu dem das Masterstudium aufgenommen werden soll.
-Das bedeutet: Bewirbt man sich zum kommenden Wintersemesterwird auch zugelassen, will das Masterstudium jedoch erst zum darauffolgenden Sommersemester aufnehmen, so ist man für dieses Sommersemester bereits //zugelassen//, muss sich jedoch erneut fristgerecht //bewerben// -- also fast so, als wäre auch die Zulassung noch gar nicht da.+Das bedeutet: Man bewirbt sich beispielsweise zum kommenden Wintersemester und wird auch zugelassen. Will man das Masterstudium nun jedoch erst zum darauffolgenden Sommersemester aufnehmen, so ist man für dieses zwar bereits //zugelassen//, muss sich jedoch erneut fristgerecht //bewerben// -- also einen Teil der zur Zulassung durchlaufenen Prozedur erneut durchlaufen! 
 +---- 
 +Stand 2014-02-05: Diese Regelung wird in der Verwaltung überdacht, und soll verbessert werden.
 </note> </note>
  
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      * 10 ECTS-Punkte Projekt      * 10 ECTS-Punkte Projekt
      * 05 ECTS-Punkte Seminar      * 05 ECTS-Punkte Seminar
 +
 +Vorlage zur Kalkulation: {{:jahrgaenge:studienverlauf_master_vorlage.xlsx|Excel-Vorlage}}
  
 ===== Besonderheiten ===== ===== Besonderheiten =====