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Master

Zulassungsvoraussetzungen

Für die Zulassung zum Master ist ein vorheriger Abschluss notwendig. Welche Abschlüsse, Mindestnoten, et cetera nachzuweisen sind regelt § 43 FPO (2012-10-08). Sollte deine Zulassung unter Vorbehalt erfolgt sein, können sich unter den noch zu erfüllenden Bedingungen Bachelor-Module befinden. Diese beschreibt unsere Webseite im entsprechenden Bereich.

Die Zulassung gilt zwar für ein Jahr, dennoch muss die Bewerbung fristgerecht zu dem Semester erfolgen, zu dem das Masterstudium aufgenommen werden soll. Das bedeutet: Bewirbt man sich zum kommenden Wintersemester, wird auch zugelassen, will das Masterstudium jedoch erst zum darauffolgenden Sommersemester aufnehmen, so ist man für dieses Sommersemester bereits zugelassen, muss sich jedoch erneut fristgerecht bewerben – also fast so, als wäre auch die Zulassung noch gar nicht da.

Kennzahlen, Eckdaten

  • 4 Semester Regelstudienzeit; ein weiteres Semester antragsfrei
  • 120 ECTS-Punkte insgesamt, bestehend aus

Besonderheiten

  • Der Master kann in Teilzeit studiert werden.
  • Im Master werden „Fehlversuche in wählbaren Modulen des Masterstudiums beim Wechsel in alternative Module nicht angerechnet.“ (§ 44 Abs. 4 FPO (2012-10-08))
  • „Das Masterstudium der Informatik kann zum Wintersemester oder zum Sommersemester begonnen werden.“ (§ 37 Abs. 6 FPO (2012-10-08))