Für die Zulassung zum Master ist ein vorheriger Abschluss notwendig. Welche Abschlüsse, Mindestnoten, et cetera nachzuweisen sind regelt § 43 FPO (2012-10-08). Sollte deine Zulassung unter Vorbehalt erfolgt sein, können sich unter den noch zu erfüllenden Bedingungen Bachelor-Module befinden. Diese beschreibt unsere Webseite im entsprechenden Bereich.
Stand 2014-02-05: Diese Regelung wird in der Verwaltung überdacht, und soll verbessert werden.
Vorlage zur Kalkulation: Excel-Vorlage
Siehe auch: Notenbildung