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Teilzeit-Master

Seit dem Wintersemester 2012 / 2013 kann der Master of Science in Informatik in Teilzeit absolviert werden. Die Prüfungsrechtlichen Regelungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung der Technischen Fakultät enthalten. Die Fachprüfungsordnung Informatik ist zur Zeit (WS13/14) für alle Studienformen identisch.

Eigenheiten des Teilzeit-Studiums

Im Teilzeit-Studium sind zum Vollzeit-Studium identische Veranstaltungen zu besuchen. Insbesondere handelt es sich also nicht um ein Abend- oder Wochenendstudium. Lediglich die pro Semester zu absolvierende ECTS-Summe ist auf 15 Punkte halbiert, die Regelstudienzeit auf 8, und Regelüberschreitung auf 2 Semester verdoppelt. Daher eignet sich diese Studienform beispielsweise, wenn gesundheitliche oder finanzielle Gründe einer höheren Studiengeschwindigkeit im Weg stehen.

Bei finanziellen Gründen für das Teilzeit-Studium ist jedoch zu bedenken, dass durch die üblichen Vorlesungs- und Übungszeiten eine flexible Erwerbsarbeitszeit notwendig ist. Außerdem ist zur Zeit (WS13/14) in Teilzeit keine Förderung nach dem BaföG möglich; dafür kommt womöglich Wohngeld in betracht.

Weiterhin sind pro Studienjahr maximal 35 ECTS möglich; begründete Ausnahmen muss der Prüfungsausschuss vor Prüfungsantritt genehmigen.

Wechsel zwischen Voll- und Teilzeit

Zum Wechsel zwischen den Studienformen wird ein Antrag auf Studiengangwechsel1) ausgefüllt, der primär zum Wechsel von Bachelor nach Master verwendet wird. Unter „Studienform„ ist der Zusatz Voll-/Teilzeit zu vermerken. Nachdem der Antrag bearbeitet wurde, stehen geänderte Immatrikulationsbescheinigungen zur Verfügung.

Der Wechsel der Studienform ist jeweils einmal pro Studienjahr zulässig. Ein Wechsel in Teilzeit ab dem dritten Vollzeitsemester ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig; die Entscheidung trifft der Prüfungsausschuss. Diese Regelung soll dem Schutz der Studenten vor übermäßig langen Master-Arbeiten dienen, deren Volumen nur in zwei als Teilzeit deklarierten Vollzeitsemestern geleistet werden könnte.

Diese Auskunft ist leider an einigen Punkten falsch. Hier die korrekten Informationen, Stand WS 13/14:

  • Es handelt sich nicht um komplett getrennte Studiengänge, die FPO und ABMPO sind identisch.
  • Dementsprechend werden beim Prüfungsamt verwaltete Daten (insb. Studien- und Prüfungsleitungen, Fehlversuche, Anmeldungen) antragsfrei automatisch übertragen, denn de facto ist gar keine Übertragung notwendig.
  • Die Fachsemestereinstufung wird nicht angepasst. Wechselt man nach dem sechsten Teilzeitsemester zu Vollzeit, so studiert fortan in Vollzeit im siebten Fachsemester. Dieses wird jedoch bezüglich der Fristen wie das vierte Vollzeitsemester gehandhabt. Danach kann die Regelstudienzeit antragsfrei in ein achtes Fachsemester in Vollzeit überschritten werden.
1)
auch verfügbar unter Campus → Bescheinigungen → Anträge → Studiengangwechsel