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Fachschaftsvertretung
Funktion
Die Fachschaftsvertretung besteht aus den Studentischen Kandidaten mit den meisten Stimmen zur Wahl in den Fakultätsrat, demzufolge aus den 4 Vertretern im Fakultätsrat und den darauffolgenden Kandidaten. Die Größe der Fachschaftsvertretung ist abhänggig von der Größe der Fakultät:
- Für die Philosophische Fakultät sind es 14 Mitglieder
- für die Wirtschafts- und Rechtswissenschaftliche Fakultät 11
- für die Technische und die Naturwissenschaftliche Fakultät jeweils 9
- sowie für die Medizinische Fakultät 8
Fachschaftssprecher wird, wer am meisten Stimmen bei der Wahl der studentischen Vertreter für den Fachbereichsrat bekommen hat. Er fungiert als Ansprechperson der Fachschaftsvertretung und ist für die laufenden Geschäfte der Studierendenvertretung an der Fakultät zuständig
Die gewählte Fachschaftsvertretung ist das offizielle Gremium der Studierenden an den Fakultäten und kümmert sich um fakultätsweite Angelegenheiten und beschließt u.a. den Haushaltsplan und die Verwendung der Mittel der Fachschaftsvertretung. Sie wählt auf ihrer konstituierenden Sitzung die 2 Vertreter der Fakultät im Studentischen Konvent.
Die Vertreter in den Gebührengremien der einzelnen Fakultäten werden durch die Fachschaftsvertretung gewählt. Diese 4 Studenten entscheiden über die Verwendung der Gebühren an der Fakultät. Also etwa über die Schaffung neuer Dozentenstellen, Mittel für Exkursionen oder die technische Ausstattung.
Departmentsvertretungen: Da in den großen Fakultäten viele Angelegen-heiten nicht zentral behandelt werden können und müssen, kann die Fakultätsfachschaftsvertretung Aufgaben auf andere Personen übertragen, die z.B. näher an den eigentlichen Studiengängen sind. Ob sich dazu Departmentsfachschaften bilden, oder Vertretungen für einzelne Studiengänge ohne eigenes Department, bleibt dabei den Fachschaftsvertretungen der Fakultäten selbst überlassen und ist nicht einheitlich vorgegeben