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Master

Zulassungsvoraussetzungen

Für die Zulassung zum Master ist ein vorheriger Abschluss notwendig.
Welche Abschlüsse, Mindestnoten, et cetera nachzuweisen sind regelt § 43 FPO (2012-10-08).

Kennzahlen, Eckdaten

  • 4 Semester Regelstudienzeit; ein weiteres Semester antragsfrei
  • 120 ECTS-Punkte insgesamt, bestehend aus

Besonderheiten

  • der Master kann in Teilzeit studiert werden
  • im Master werden „Fehlversuche in wählbaren Modulen des Masterstudiums beim Wechsel in alternative Module nicht angerechnet.“ (§ 44 Abs. 4 FPO (2012-10-08))