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 ====== Master ====== ====== Master ======
 ===== Zulassungsvoraussetzungen ===== ===== Zulassungsvoraussetzungen =====
-Für die Zulassung zum Master ist vorheriger Abschluss notwendig.+Für die Zulassung zum Master ist ein vorheriger Abschluss notwendig. Welche Abschlüsse, Mindestnoten, et cetera nachzuweisen sind regelt § 43 [[:informationen/Rechtsgrundlagen|FPO]] (2012-10-08). Sollte deine Zulassung unter Vorbehalt erfolgt sein, können sich unter den noch zu erfüllenden Bedingungen Bachelor-Module befinden. Diese beschreibt unsere Webseite im entsprechenden Bereich. 
 + 
 +<note important>Die //Zulassung// gilt zwar für ein Jahr, dennoch muss die //Bewerbung// fristgerecht zu dem Semester erfolgen, zu dem das Masterstudium aufgenommen werden soll. 
 +Das bedeutet: Man bewirbt sich beispielsweise zum kommenden Wintersemester und wird auch zugelassen. Will man das Masterstudium nun jedoch erst zum darauffolgenden Sommersemester aufnehmen, so ist man für dieses zwar bereits //zugelassen//, muss sich jedoch erneut fristgerecht //bewerben// -- also einen Teil der zur Zulassung durchlaufenen Prozedur erneut durchlaufen! 
 +---- 
 +Stand 2014-02-05: Diese Regelung wird in der Verwaltung überdacht, und soll verbessert werden. 
 +</note>
  
 ===== Kennzahlen, Eckdaten ===== ===== Kennzahlen, Eckdaten =====
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      * 10 ECTS-Punkte Projekt      * 10 ECTS-Punkte Projekt
      * 05 ECTS-Punkte Seminar      * 05 ECTS-Punkte Seminar
 +
 +Vorlage zur Kalkulation: {{:jahrgaenge:studienverlauf_master_vorlage.xlsx|Excel-Vorlage}}
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 +Siehe auch: [[:informationen/Notenbildung]]
  
 ===== Besonderheiten ===== ===== Besonderheiten =====
-  * der Master kann in [[:informationen/studium/master/Teilzeit]] studiert werden +  * Der Master kann in [[:informationen/studium/master/Teilzeit]] studiert werden. 
-  * im Master werden „Fehlversuche in wählbaren Modulen des Masterstudiums beim Wechsel in alternative Module **nicht** angerechnet.“ (§ 44 Abs. 4 [[:informationen/Rechtsgrundlagen|FPO]] (2012-10-08))+  * Im Master werden „Fehlversuche in wählbaren Modulen des Masterstudiums beim Wechsel in alternative Module **nicht** angerechnet.“ (§ 44 Abs. 4 [[:informationen/Rechtsgrundlagen|FPO]] (2012-10-08)) 
 +  * „Das Masterstudium der Informatik kann zum Wintersemester oder zum Sommersemester begonnen werden.“ (§ 37 Abs. 6 [[:informationen/Rechtsgrundlagen|FPO]] (2012-10-08))