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   * 4 Semester Regelstudienzeit; ein weiteres Semester antragsfrei   * 4 Semester Regelstudienzeit; ein weiteres Semester antragsfrei
   * 120 ECTS-Punkte insgesamt, bestehend aus   * 120 ECTS-Punkte insgesamt, bestehend aus
-     * 60 ECTS-Punkte Wahlpflichtbereich (siehe unten)+     * 60 ECTS-Punkte [[Wahlpflichtbereich]]
      * 10 ECTS-Punkte Projekt      * 10 ECTS-Punkte Projekt
      * 5 ECTS-Punkte Seminar      * 5 ECTS-Punkte Seminar
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      * 30 ECTS-Punkte Masterarbeit      * 30 ECTS-Punkte Masterarbeit
  
-===== Wahlpflichtbereich ===== +===== Besonderheiten ===== 
-Den Wahlpflichtbereich gliedert § 37 Abs. 2 [[:informationen/Rechtsgrundlagen|FPO]] (2012-10-08): +  * der Master kann in [[:informationen/studium/master/Teilzeit]] studiert werden 
-  * Jede Veranstaltung ist einer Vertiefungsrichtung zugeordnet. +  * im Master werden „Fehlversuche in wählbaren Modulen des Masterstudiums beim Wechsel in alternative Module **nicht** angerechnet.“ (§ 44 Abs. FPO (2012-10-08))
-  * Mehrere Vertiefungsrichtungen bilden eine Säule. +
- +
-Die zu erfüllenden Bedingungen bei der Veranstaltungswahl regelt § 44 Abs. 1 [[:informationen/Rechtsgrundlagen|FPO]] (2012-10-08): +
-  * insgesamt mindestens 60 ECTS-Punkte +
-  * in mindestens drei Säulen jeweils mindestens 10 ECTS-Punkte +
-  * in mindestens zwei Vertiefungsrichtungen jeweils mindestens 15 ECTS-Punkte +
-  * höchstens 30 ECTS-Punkte je Säule werden berücksichtigt +
- +
-Es können mehr Module absolviert werden;\\ +
-dies regeln § 28 Abs. 2 Sätze 4-8 ABMPO/TechFak (2013-05-22):\\ +
-Besteht die Studierende oder der Studierende zusätzliche Module, legt sie oder er selbst fest, welche er Leistungen in die Notenberechnung eingebracht werden soll. Die getroffene Wahl ist dem Prüfungsamt bis spätestens zum Abschluss des Studiengangs mitzuteilen. Die Wahl wird damit bindend. Wird keine Wahl getroffen, rechnet das Prüfungsamt von den einem Semester zugeordneten erbrachten Leistungen die bessere an. Die nicht berücksichtigten Leistungen gehen nicht in die Note ein, sie werden im Transcript of Records ausgewiesen.“ +
- +
- +
-==== Säulen und Vertiefungsrichtungen ==== +
-Dieser Abschnitt annotiert die Gliederung aus § 37 Abs. 2 [[:informationen/Rechtsgrundlagen|FPO]] (2012-10-08) mit Lehrstühlen und Professuren, welche die jeweilige Vertiefungsrichtung wesentlich versorgen. +
- +
-=== Theorie-orientierte Säule === +
-  * Theoretische Informatik  (Lehrstühle 8 und 12) +
-  * Systemsimulation (Lehrstuhl 10) +
-  * Diskrete Simulation  (Lehrstuhl 7) +
- +
-=== Software-orientierte Säule === +
-  * Programmiersysteme  (Lehrstuhl 2) +
-  * Datenbanksysteme  (Lehrstuhl 6) +
-  * Künstliche Intelligenz  (FIXME) +
-  * Software Engineering (Lehrstuhl 11, Professur für Open-Source-Software) +
- +
-=== System-orientierte Säule === +
-  * Rechnerarchitektur  (Lehrstuhl 3) +
-  * Verteilte Systeme und Betriebssysteme  (Lehrstuhl 4) +
-  * Kommunikationssysteme  (Lehrstuhl 7) +
-  * Hardware-Software-Co-Design  (Lehrstuhl 12) +
-  * IT-Sicherheit  (Lehrstuhl 1) +
- +
-=== Anwendungs-orientierte Säule === +
-  * Mustererkennung  (Lehrstuhl 5) +
-  * Graphische Datenverarbeitung  (Lehrstuhl 9) +
-  * Elektronik und Informationstechnik (Lehrstuhl für Informationstechnik mit dem Schwerpunkt Kommunikationselektronik (LIKE)) +
-  * Medieninformatik  (Lehrstuhl 6) +
-  * Informatik in der Bildung (Professur für Didaktik der Informatik)+