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Rechtsgrundlagen

ABMPO/TechFak und FPOINF

Die Allgemeine Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge an der Technischen Fakultät (ABMPO/TechFak), sowie die Fachprüfungsordnung für den Bachelor- und Masterstudiengang Informatik (FPOINF) können auf dieser Seite eingesehen werden.

Sowohl ABMPO als auch FPO wurden ursprünglich 2007 beschlossen und werden seitdem fortlaufend angepasst. Diese Anpassungen geschehen in Form von Änderungssatzungen, die sich ebenfalls auf der o.g. Seite nachlesen lassen. Am Ende jeder Änderungssatzung kann genau angegeben sein, für wen nun bestimmte Änderungen ab wann gelten. Falls das nicht explizit geregelt ist, gelten die Änderungen ab Inkrafttreten für alle (derzeitigen und zukünftigen) Studierenden.

Damit wird es theoretisch zum Puzzle-Spiel, herauszufinden, welche Regelungen nun für einen selbst gelten. Auch die konsolidierten Fassungen, die alle vorherigen Änderungssatzungen auf die ursprüngliche Version anwenden, können streng genommen immer nur eine Möglichkeit abbilden. Zum Glück hatten wir in der Informatik in den letzten Jahren keine Fälle, die zu großen Unterschieden geführt hätten. Deshalb kann man in der Praxis davon ausgehen, dass die konsolidierte Fassung schon der Realität entspricht.

Die lange Zeit vorherrschende Meinung, dass während des gesamten Studiums die Prüfungsordnung vom Zeitpunkt der Aufnahme des Studienganges gelten würde, ist jedenfalls falsch.

Modulhandbücher und Kohorten-Versionen

Bei der technischen Modellierung der Studiengänge in Software-Systeme wie „mein Campus“ werden mehrere AMBPO-/FPO-Versionen möglichst zusammengefasst. Dadurch entstehen Kohorten-Versionen, die mehrere AMBPO-/FPO-Varianten umfassen. Diese Kohorten-Versionen haben jedoch keinerlei juristische Relevanz; sie existieren nur für die Software.

Problematisch ist dies zur Zeit, da bei der Generierung der Modulhandbücher nur Kohorten-Versionen als Datengrundlage verwendet werden können. Daher sind die Modulhandbücher nach Kohorten-Versionen benannt, nicht nach ABMPO-/FPO-Versionen. Es wird also ein rein technisches Konstrukt in die juristische Welt zurückexportiert. Da das automatisch und ohne Prüfung oder Legitimation durch die Gremien gescheiht, ist es eigentlich nicht zulässig. Zusätzlich kann jeder Dozent zu jeder Zeit das Modulhandbuch wesentlich verändern; es gibt keine Kontrolle oder Revisionsgeschichte. Auch das ist rechtlich problematisch. Ein ordentliches, wasserdichtes Modulhandbuch haben wir daher nicht.

Das für dich aktuell gültige Modulhandbuch bekommst du so:

  1. „mein Campus“
  2. Prüfungen
  3. Studienmatrix
  4. deine Kohorten-Version ist links als „PO-Version„ verzeichnet
  5. Link entsprechend deiner Kohorten-Version wählen:
  6. oben rechts das aktuelle Semester wählen
  7. in der Mitte das aktuelle Semester wählen
  8. „Handbuch generieren“ klicken

Da dieses Modulhandbuch von sehr vielen Personen ohne Prüfung und Revisionskontrolle geändert werden kann, empfehlen wir es zu Semesterbeginn, vor jeder Prüfungsan-/ ab- oder -ummeldung, und jeder Prüfung in der aktuellen Fassung zu speichern. Nur so habt ihr entsprechende Nachweise.

Neue Kohorten-Versionen werden dann gebildet, wenn der grundlegende Aufbau des Studiums verändert wurde, und sich so beispielsweise die Notenberechnung ändert. Wird jedoch ein Pflichtmodul durch ein anderes Modul gleichen Umfangs ersetzt, so wird zur Zeit durch das Prüfungsamt pragmatisch jede der beiden Prüfungen gleichermaßen akzeptiert.

FAU, Bayern, Bund

Diverse Kommissionen und Gremien

  • Berufungskommissionen, Material und Vorgaben der Universität
  • Einsetzung von Studienkommissionen:
    Fakultätsrat ohne eigene Rechtsgrundlage? Vgl. Protokoll Fakultätsrat vom 09.07.2008, TOP 8 g
    Die StuKo ist eine vom Fakultätsrat eingesetzte Kommission mit lediglich beratender Kraft. In der Informatik werden zu den dortigen Beschlüssen Änderungssatzungen vom StuKo-Vorsitzenden und dem Geschäftsführer des Departments geschrieben. Diese werden, nach Prüfung durch den Prüfungsausschuss der TechFak, im Fakultätsrat beschlossen.
    Nach einiger Vorgabe gibt es jeweils einen fixen Termin im Semester, zu dem diese Änderungssatzungen für die kommenden Semester beschlossen werden können.

Bologna