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Rechtsgrundlagen

ABMPO/TechFak und FPOINF

Die Allgemeine Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge an der Technischen Fakultät (ABMPO/TechFak), sowie die Fachprüfungsordnung für den Bachelor- und Masterstudiengang Informatik (FPOINF) können auf dieser Seite eingesehen werden.

Sowohl ABMPO als auch FPO wurden ursprünglich 2007 beschlossen und werden seitdem fortlaufend angepasst. Diese Anpassungen geschehen in Form von Änderungssatzungen, die sich ebenfalls auf der o.g. Seite nachlesen lassen. Am Ende jeder Änderungssatzung kann genau angegeben sein, für wen nun bestimmte Änderungen ab wann gelten. Falls das nicht explizit geregelt ist, gelten die Änderungen ab Inkrafttreten für alle (derzeitigen und zukünftigen) Studierenden.

Damit wird es theoretisch zum Puzzle-Spiel, herauszufinden, welche Regelungen nun für einen selbst gelten. Auch die konsolidierten Fassungen, die alle vorherigen Änderungssatzungen auf die ursprüngliche Version anwenden, können streng genommen immer nur eine Möglichkeit abbilden. Zum Glück hatten wir in der Informatik in den letzten Jahren keine Fälle, die zu großen Unterschieden geführt hätten. Deshalb kann man in der Praxis davon ausgehen, dass die konsolidierte Fassung schon der Realität entspricht.

Die lange Zeit vorherrschende Meinung, dass während des gesamten Studiums die Prüfungsordnung vom Zeitpunkt der Aufnahme des Studienganges gelten würde, ist jedenfalls falsch.

Kohorten-Versionen

Nicht alle möglichen FPO-Varianten sind in „mein Campus“ abgebildet: Wird beispielsweise „nur“ ein Pflichtmodul durch ein anderes ersetzt, regelt das Prüfungsamt dies pragmatisch, indem halt eine der beiden Prüfungen bestanden sein muss. Anders sieht es aus, wenn der grundlegende Aufbau des Studium, die Notenberechnung o.ä. verändert wird: Solche Änderungen betreffen im Normalfall eh nur neue Studienanfänger, für die dann eine neue Kohorten-Version angelegt wird.

Die Kohorten-Versionen sind kein juristisches Konstrukt, sondern ergeben sich aus der Modellierung in „mein Campus“. Allerdings werden sie an anderen Stellen übernommen, etwa dem „Modulverzeichnis nach Studiengängen“ in UnivIS: Dort kann man für den Informatik-Bachelor derzeit nur die Versionen „2007“, „2009w“ und „2009s“ auswählen, was den Kohorten-Versionen entspricht. Da auch das Modulhandbuch aus UnivIS generiert wird, dürften für alle aktuellen Bachelor-Studierenden die 2009er-Versionen des Handbuchs gültig sein.

FAU, Bayern, Bund

Diverse Kommissionen und Gremien

  • Berufungskommissionen, Material und Vorgaben der Universität
  • Einsetzung von Studienkommissionen:
    Fakultätsrat ohne eigene Rechtsgrundlage? Vgl. Protokoll Fakultätsrat vom 09.07.2008, TOP 8 g
    Die StuKo ist eine vom Fakultätsrat eingesetzte Kommission mit lediglich beratender Kraft. In der Informatik werden zu den dortigen Beschlüssen Änderungssatzungen vom StuKo-Vorsitzenden und dem Geschäftsführer des Departments geschrieben. Diese werden, nach Prüfung durch den Prüfungsausschuss der TechFak, im Fakultätsrat beschlossen.
    Nach einiger Vorgabe gibt es jeweils einen fixen Termin im Semester, zu dem diese Änderungssatzungen für die kommenden Semester beschlossen werden können.

Bologna