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Rechtsgrundlagen

FAU, Bayern, Bund

Technische Fakultät

In aller Regel ist die Prüfungsordnung für dich gültig, die zum Zeitpunkt der Aufnahme des Studienganges am aktuellsten war – sprich zum Zeitpunkt der Immatrikulation, zum Zeitpunkt eines etwaigen Fachwechsel zur Informatik oder zum Zeitpunkt des Wechsels vom Bachelor zum Master.

Die Volltexte der Allgemeine Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge an der Technischen Fakultät (ABMPO/TechFak; oft nur ABMPO genannt), sowie der Fachprüfungsordnung für den Bachelor- und Masterstudiengang Informatik (FPOINF; oft nur FPO genannt) können auf dieser Seite eingesehen werden.

Diverse Kommissionen und Gremien

  • Berufungskommissionen, Material und Vorgaben der Universität
  • Einsetzung von Studienkommissionen:
    Fakultätsrat ohne eigene Rechtsgrundlage? Vgl. Protokoll Fakultätsrat vom 09.07.2008, TOP 8 g
    Die StuKo ist eine vom Fakultätsrat eingesetzte Kommission mit lediglich beratender Kraft. In der Informatik werden zu den dortigen Beschlüssen Änderungssatzungen vom StuKo-Vorsitzenden und dem Geschäftsführer des Departments geschrieben. Diese werden, nach Prüfung durch den Prüfungsausschuss der TechFak, im Fakultätsrat beschlossen.
    Nach einiger Vorgabe gibt es jeweils einen fixen Termin im Semester, zu dem diese Änderungssatzungen für die kommenden Semester beschlossen werden können.

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