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Rechtsgrundlagen
Uni (Übersicht):
- Weitere Regelungen zum Studium und zur Ausbildung (z.B. Studienbeiträge, Hochschulauswahlverfahren, …)
TechFak (Liste):
Informatik:
Diverse Kommissionen und Gremien:
- Berufungskommissionen, Material und Vorgaben der Universität
Einsetzung von Studienkommissionen:
- Fakultätsrat ohne eigene Rechtsgrundlage? Vgl. Protokoll Fakultätsrat vom 09.07.2008, TOP 8 g
g) Studienkommission für den Studiengang Energietechnik |
Der Fak.-Rat stimmt der Einrichtung einer Studienkommission für den neuen Studiengang Energietechnik zu. Die Studienkommission soll sich aus je zwei Professorenvertretern aus den Fachrichtungen CBI, EEI und WW, je einem Professorenvertreter aus den Fachrichtungen INF und MB sowie zwei Vertretern der wiss. Mitarbeiter und einem studentischen Vertreter zusammensetzen. Die Sprecher der einzelnen Departments werden gebeten, ihre Vertreter zu benennen. |
Die StuKo ist eine vom FakR eingesetzte Kommission mit lediglich beratender Kraft. In der Informatik werden zu den dortigen Beschlüssen Änderungssatzungen vom StuKo-Vorsitzenden und dem Geschäftsführer des Departments geschrieben. Diese werden, nach Prüfung durch den Prüfungsausschuss der TechFak, im FakR beschlossen. Nach einiger Vorgabe gibt es jeweils einen fixen Termin im Semester, zu dem diese Änderungssatzungen für die kommenden Semester beschlossen werden können.
Bologna:
- Bologna-Erklärung (rechtlich nicht bindend)
- Hochschulrahmengesetz (§9 Abs. 2)