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Rechtsgrundlagen
Uni (Übersicht):
- Weitere Regelungen zum Studium und zur Ausbildung (z.B. Studienbeiträge, Hochschulauswahlverfahren, …)
TechFak (Liste):
Informatik:
Einsetzung von Studienkommissionen:
- Fakultätsrat ohne eigene Rechtsgrundlage? Vgl. Protokoll Fakultätsrat vom 09.07.2008, TOP 8 g
g) Studienkommission für den Studiengang Energietechnik |
Der Fak.-Rat stimmt der Einrichtung einer Studienkommission für den neuen Studiengang Energietechnik zu. Die Studienkommission soll sich aus je zwei Professorenvertretern aus den Fachrichtungen CBI, EEI und WW, je einem Professorenvertreter aus den Fachrichtungen INF und MB sowie zwei Vertretern der wiss. Mitarbeiter und einem studentischen Vertreter zusammensetzen. Die Sprecher der einzelnen Departments werden gebeten, ihre Vertreter zu benennen. |
Bologna:
- Bologna-Erklärung (rechtlich nicht bindend)
- Hochschulrahmengesetz (§9 Abs. 2)