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informationen:rechtsgrundlagen [28.07.2014 14:37] – Kohorten-Versionen F30informationen:rechtsgrundlagen [29.07.2014 20:07] – Sprachlich nochmal verbessert F30
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 Die lange Zeit vorherrschende Meinung, dass während des gesamten Studiums die Prüfungsordnung vom Zeitpunkt der Aufnahme des Studienganges gelten würde, ist jedenfalls falsch. Die lange Zeit vorherrschende Meinung, dass während des gesamten Studiums die Prüfungsordnung vom Zeitpunkt der Aufnahme des Studienganges gelten würde, ist jedenfalls falsch.
  
-==== Kohorten-Versionen ==== +==== Modulhandbücher und Kohorten-Versionen ==== 
-Nicht alle möglichen FPO-Varianten sind in mein Campus“ abgebildet: Wird beispielsweise „nur“ ein Pflichtmodul durch ein anderes ersetzt, regelt das Prüfungsamt dies pragmatisch, indem halt eine der beiden Prüfungen bestanden sein mussAnders sieht es aus, wenn der grundlegende Aufbau des Studium, die Notenberechnung o.ä. verändert wird: Solche Änderungen betreffen im Normalfall eh nur neue Studienanfänger, für die dann eine neue //Kohorten-Version// angelegt wird.+Bei der technischen Modellierung der Studiengänge in Software-Systeme wie //mein Campus// werden möglichst mehrere Versionen zusammengefasstDadurch entstehen //Kohorten-Versionen//, die mehrere FPO-Varianten umfassen. Diese Kohorten-Versionen haben jedoch keinerlei juristische Relevanz; sie existieren nur für die Software.
  
-Die Kohorten-Versionen sind //kein// juristisches Konstruktsondern ergeben sich aus der Modellierung in „mein Campus“Allerdings werden sie an anderen Stellen übernommenetwa dem „Modulverzeichnis nach Studiengängen“ in UnivIS: Dort kann man für den Informatik-Bachelor derzeit nur die Versionen 20072009w“ und „2009s“ auswählenwas den Kohorten-Versionen entsprichtDa auch das Modulhandbuch aus UnivIS generiert wirddürften für alle aktuellen Bachelor-Studierenden die 2009er-Versionen gültig sein.+Problematisch ist dies zur Zeit, da bei der Generierung der Modulhandbücher nur Kohorten-Versionen als Datengrundlage verwendet werden können. Daher sind die Modulhandbücher nach Kohorten-Versionen benanntnicht nach FPO-Versionen. Es wird also ein rein technisches Konstrukt in die juristische Welt zurückexportiertDa das automatisch und ohne Prüfung oder Legitimation durch die Gremien gescheihtist es eigentlich nicht zulässig. Zusätzlich kann jeder Dozent zu jeder Zeit das Modulhandbuch wesentlich verändern; es gibt keine Kontrolle oder Revisionsgeschichte. Auch das ist rechtlich problematisch. Ein ordentliches, wasserdichtes Modulhandbuch haben wir daher nicht. 
 + 
 +Das für dich aktuell gültige Modulhandbuch bekommst du so: 
 +  - Einloggen in //mein Campus// 
 +  - „Prüfungen“ → Studienmatrix 
 +  - deine Kohorten-Version ist links als PO-Version" verzeichnet 
 +  - Link entsprechend deiner Kohorten-Version wählen: 
 +    * Bachelor-Kohorten: [[https://univis.uni-erlangen.de/form?dsc=go&to=modbook&tkey=079%2355%23H&pversion=2007|2007]], [[https://univis.uni-erlangen.de/form?dsc=go&to=modbook&tkey=079%2355%23H&pversion=2009s|2009s]] (20091)[[https://univis.uni-erlangen.de/form?dsc=go&to=modbook&tkey=079%2355%23H&pversion=2009w|2009w]] (20092) 
 +    * Master-Kohorte: [[https://univis.uni-erlangen.de/form?dsc=go&to=modbook&tkey=079%2365%23H&pversion=2010|2010]] 
 +  - oben rechts das aktuelle Semester wählen  
 +  - in der Mitte das aktuelle Semester wählen 
 +  - „Handbuch generieren“ klicken 
 + 
 +Da dieses Modulhandbuch von sehr vielen Personen ohne Prüfung und Revisionskontrolle geändert werden kannempfehlen wir es zu Semesterbeginn, vor jeder Prüfungsan-/ ab- oder -ummeldung, und jeder Prüfung in der aktuellen Fassung zu speichern. Nur so hast du entsprechende Nachweise. 
 + 
 +Neue Kohorten-Versionen werden dann gebildet, wenn der grundlegende Aufbau des Studiums verändert wurde, und sich so beispielsweise die Notenberechnung ändert. Wird jedoch ein Pflichtmodul durch ein anderes Modul gleichen Umfangs ersetzt, so akzeptiert zur Zeit das Prüfungsamt pragmatisch jede der beiden Prüfungen gleichermaßen.
  
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