Du befindest dich hier: FSI Informatik » Hochschulpolitik » Senat und Hochschulrat   (Übersicht)

Dies ist eine alte Version des Dokuments!


Senat und Hochschulrat

Dem Senat gehören 5 gewählte Professoren, 2 Vertreter der Angestellten, die Frauenbeauftragte sowie 2 Vertreter der Studierenden an, wobei der zweite Studierende nur beratend mitwirkt.

Der Hochschulrat besteht aus dem Senat und zusätzlichen 8 externen Mitgliedern aus Wissenschaft, Kultur, Gesellschaft oder Wirtschaft.

  • die Einrichtung/Aufhebung von Studiengängen beschlossen
  • Forschungsschwerpunkte bestimmt
  • die Hochschulleitung gewählt
  • zu Berufungsvorschlägen Stellung genommen
  • Rechtsvorschriften wie z.B. Prüfungsordnungen oder Satzungen erlassen
  • sowie weitere grundsätzliche Angelegenheiten behandelt

Sprecherrat

4 Mitglieder des Sprecherrats werden zu Beginn der Legislaturperiode vom Konvent gewählt. Der stimmberechtigte Vertreter der Studierenden im Senat ist das 5. Mitglied des Sprecherrates

Der Sprecherrat zum Einen als ausführendes Organ der Beschlüsse des Konvents gedacht, kann aber auch unabhängig vom Konvent Entscheidungen treffen.

studentischer Konvent

Welche Studenten in der Wahl für den Senat bzw. erweiterten Senat Stimmen bekommen, entscheidet auch über die Zusammensetzung im studentischen Konvent. In diesem sitzen1):

  • die vier stud. Mitglieder des Senats
  • die vier stud. Mitglieder des erweiterten Senats
  • weitere (22) Nachrückkandidaten von der Wahl zum erweiterten Senat

Aus studentischer Sicht ist die Wahl zum Senat und vor allem zum erweiterten Senat also vor allem auch für den Konvent wichtig. Wird in den ersteren Gremien zwar bis auf wenige Ausnahmefälle2) kaum etwas bewegt, kann bei guter Besetzung durch letzteres schon mehr ins Rollen gebracht werden.

1)
nebst den nicht stimmberechtigten Fachschaftssprechern
2)
wie jüngst der Beschluss zur Gebührensatzung: Studiengebühren