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hochschulpolitik:senat [16.04.2009 11:26] IBithochschulpolitik:senat [29.09.2012 14:33] buntfalke
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 ====== Senat und Hochschulrat ====== ====== Senat und Hochschulrat ======
  
-Dem Senat gehören gewählte Professoren, Vertreter der Angestellten, die Frauenbeauftragte sowie Vertreter der Studierenden an, wobei der zweite Studierende nur beratend mitwirkt.+Dem Senat gehören fünf gewählte Professoren, zwei Vertreter der Angestellten, die Frauenbeauftragte sowie zwei Vertreter der Studenten an, wobei der zweite Student nur beratend mitwirkt.
  
-Der Hochschulrat besteht aus dem Senat und zusätzlichen externen Mitgliedern aus Wissenschaft, Kultur, Gesellschaft oder Wirtschaft.+Der Hochschulrat besteht aus dem Senat und zusätzlichen acht externen Mitgliedern aus Wissenschaft, Kultur, Gesellschaft oder Wirtschaft.
  
   * die Einrichtung/Aufhebung von Studiengängen beschlossen   * die Einrichtung/Aufhebung von Studiengängen beschlossen
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 ====== Sprecherrat ====== ====== Sprecherrat ======
  
-Mitglieder des Sprecherrats werden zu Beginn der Legislaturperiode vom Konvent gewählt. Der stimmberechtigte Vertreter der Studierenden im Senat ist das 5. Mitglied des Sprecherrates+Vier Mitglieder des Sprecherrats werden zu Beginn der Legislaturperiode vom Konvent gewählt. Der stimmberechtigte Vertreter der Studenten im Senat ist das fünfte Mitglied des Sprecherrates
  
 Der Sprecherrat zum Einen als ausführendes Organ der Beschlüsse des Konvents gedacht, kann aber auch unabhängig vom Konvent Entscheidungen treffen. Der Sprecherrat zum Einen als ausführendes Organ der Beschlüsse des Konvents gedacht, kann aber auch unabhängig vom Konvent Entscheidungen treffen.
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 Der Konvent besteht aus 20 Mitgliedern. Die eine Hälfte, der Fachschaftenrat, wird aus Vertreterrinnen und Vertretern der Fakultätsfachschaften gebildet. Die zweite Hälfte wird bei den Wahlen direkt gewählt. Der Konvent besteht aus 20 Mitgliedern. Die eine Hälfte, der Fachschaftenrat, wird aus Vertreterrinnen und Vertretern der Fakultätsfachschaften gebildet. Die zweite Hälfte wird bei den Wahlen direkt gewählt.
  
-Der Konvent wählt zu Beginn seiner Amtszeit die studentischen Vertreter im uniweiten Gremium zur Verwendung der Studiengebühren, 4 Sprecherräte und die beiden studentischen Senatoren aus seinen Reihen. Der stimmberechtigte Senator ist gleichzeitig auch das 5. Mitglied des Sprecherrates. Die Sprecherräte sind die offiziellen Ansprechpartner der Studierendenvertretung und sind zum einen das ausführende Organ des Konvents, können aber auch selbstständig tätig werden. Die Aufgaben des studentischen Konvents (und des Sprecherrates) sind laut bayrischem Gesetz:+Der Konvent wählt zu Beginn seiner Amtszeit die studentischen Vertreter im uniweiten Gremium zur Verwendung der Studiengebühren, 4 Sprecherräte und die beiden studentischen Senatoren aus seinen Reihen. Der stimmberechtigte Senator ist gleichzeitig auch das 5. Mitglied des Sprecherrates. Die Sprecherräte sind die offiziellen Ansprechpartner der Studentenvertretung und sind zum einen das ausführende Organ des Konvents, können aber auch selbstständig tätig werden. Die Aufgaben des studentischen Konvents (und des Sprecherrates) sind laut bayrischem Gesetz:
  
-    * die Vertretung der fachlichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Studierenden der Hochschule+    * die Vertretung der fachlichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Studenten der Hochschule
     * fachbereichsübergreifende Fragen, die sich aus der Mitarbeit der studentischen Vertreter der Kollegialorgane ergeben     * fachbereichsübergreifende Fragen, die sich aus der Mitarbeit der studentischen Vertreter der Kollegialorgane ergeben
-    * die Förderung der geistigen, musischen und sportlichen Interessen der Studierenden +    * die Förderung der geistigen, musischen und sportlichen Interessen der Studenten 
-    * die Pflege der Beziehung zu deutschen und ausländischen Studierenden+    * die Pflege der Beziehung zu deutschen und ausländischen Studenten
  
 Das bedeutet praktisch zum Einen die Vertretung von Studentischen Interessen in diversen Gremien (z.B. Studentenwerksbeirat, Kommission für Lehre, etc.), zum Anderen die Unterstützung oder Ausrichtung von künstlerischen Veranstaltungen (z.B. Theaterfestival ARENA) oder Informationsveranstaltungen zu bestimmten Themen (z.B. aktuell Studiengebühren). Das bedeutet praktisch zum Einen die Vertretung von Studentischen Interessen in diversen Gremien (z.B. Studentenwerksbeirat, Kommission für Lehre, etc.), zum Anderen die Unterstützung oder Ausrichtung von künstlerischen Veranstaltungen (z.B. Theaterfestival ARENA) oder Informationsveranstaltungen zu bestimmten Themen (z.B. aktuell Studiengebühren).
  
-Der Konvent beschließt auch den Haushalt der Studierendenvertretung, der laut bayrischem Gesetz jedoch noch von der Hochschulleitung genehmigt werden muss. +Der Konvent beschließt auch den Haushalt der Studentenvertretung, der laut bayrischem Gesetz jedoch noch von der Hochschulleitung genehmigt werden muss.