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hochschulpolitik:senat [16.04.2009 11:26] – IBit | hochschulpolitik:senat [29.09.2012 14:33] – buntfalke | ||
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====== Senat und Hochschulrat ====== | ====== Senat und Hochschulrat ====== | ||
- | Dem Senat gehören | + | Dem Senat gehören |
- | Der Hochschulrat besteht aus dem Senat und zusätzlichen | + | Der Hochschulrat besteht aus dem Senat und zusätzlichen |
* die Einrichtung/ | * die Einrichtung/ | ||
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====== Sprecherrat ====== | ====== Sprecherrat ====== | ||
- | 4 Mitglieder des Sprecherrats werden zu Beginn der Legislaturperiode vom Konvent gewählt. Der stimmberechtigte Vertreter der Studierenden | + | Vier Mitglieder des Sprecherrats werden zu Beginn der Legislaturperiode vom Konvent gewählt. Der stimmberechtigte Vertreter der Studenten |
Der Sprecherrat zum Einen als ausführendes Organ der Beschlüsse des Konvents gedacht, kann aber auch unabhängig vom Konvent Entscheidungen treffen. | Der Sprecherrat zum Einen als ausführendes Organ der Beschlüsse des Konvents gedacht, kann aber auch unabhängig vom Konvent Entscheidungen treffen. | ||
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Der Konvent besteht aus 20 Mitgliedern. Die eine Hälfte, der Fachschaftenrat, | Der Konvent besteht aus 20 Mitgliedern. Die eine Hälfte, der Fachschaftenrat, | ||
- | Der Konvent wählt zu Beginn seiner Amtszeit die studentischen Vertreter im uniweiten Gremium zur Verwendung der Studiengebühren, | + | Der Konvent wählt zu Beginn seiner Amtszeit die studentischen Vertreter im uniweiten Gremium zur Verwendung der Studiengebühren, |
- | * die Vertretung der fachlichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Studierenden | + | * die Vertretung der fachlichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Studenten |
* fachbereichsübergreifende Fragen, die sich aus der Mitarbeit der studentischen Vertreter der Kollegialorgane ergeben | * fachbereichsübergreifende Fragen, die sich aus der Mitarbeit der studentischen Vertreter der Kollegialorgane ergeben | ||
- | * die Förderung der geistigen, musischen und sportlichen Interessen der Studierenden | + | * die Förderung der geistigen, musischen und sportlichen Interessen der Studenten |
- | * die Pflege der Beziehung zu deutschen und ausländischen | + | * die Pflege der Beziehung zu deutschen und ausländischen |
Das bedeutet praktisch zum Einen die Vertretung von Studentischen Interessen in diversen Gremien (z.B. Studentenwerksbeirat, | Das bedeutet praktisch zum Einen die Vertretung von Studentischen Interessen in diversen Gremien (z.B. Studentenwerksbeirat, | ||
- | Der Konvent beschließt auch den Haushalt der Studierendenvertretung, der laut bayrischem Gesetz jedoch noch von der Hochschulleitung genehmigt werden muss. | + | Der Konvent beschließt auch den Haushalt der Studentenvertretung, der laut bayrischem Gesetz jedoch noch von der Hochschulleitung genehmigt werden muss. |