Du befindest dich hier: FSI Informatik » Hochschulpolitik » Senat und Hochschulrat

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen der Seite angezeigt.

Link zu der Vergleichsansicht

Beide Seiten, vorherige ÜberarbeitungVorherige Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorherige Überarbeitung
Nächste ÜberarbeitungBeide Seiten, nächste Überarbeitung
hochschulpolitik:senat [30.11.2007 22:48] – Angepasst ibithochschulpolitik:senat [29.09.2012 14:33] buntfalke
Zeile 1: Zeile 1:
 ====== Senat und Hochschulrat ====== ====== Senat und Hochschulrat ======
  
-Dem Senat gehören gewählte Professoren, Vertreter der Angestellten, die Frauenbeauftragte sowie Vertreter der Studierenden an, wobei der zweite Studierende nur beratend mitwirkt.+Dem Senat gehören fünf gewählte Professoren, zwei Vertreter der Angestellten, die Frauenbeauftragte sowie zwei Vertreter der Studenten an, wobei der zweite Student nur beratend mitwirkt.
  
-Der Hochschulrat besteht aus dem Senat und zusätzlichen externen Mitgliedern aus Wissenschaft, Kultur, Gesellschaft oder Wirtschaft.+Der Hochschulrat besteht aus dem Senat und zusätzlichen acht externen Mitgliedern aus Wissenschaft, Kultur, Gesellschaft oder Wirtschaft.
  
   * die Einrichtung/Aufhebung von Studiengängen beschlossen   * die Einrichtung/Aufhebung von Studiengängen beschlossen
Zeile 11: Zeile 11:
   * Rechtsvorschriften wie z.B.  Prüfungsordnungen oder Satzungen erlassen   * Rechtsvorschriften wie z.B.  Prüfungsordnungen oder Satzungen erlassen
   * sowie weitere grundsätzliche Angelegenheiten behandelt   * sowie weitere grundsätzliche Angelegenheiten behandelt
 +
 +====== Sprecherrat ======
 +
 +Vier Mitglieder des Sprecherrats werden zu Beginn der Legislaturperiode vom Konvent gewählt. Der stimmberechtigte Vertreter der Studenten im Senat ist das fünfte Mitglied des Sprecherrates
 +
 +Der Sprecherrat zum Einen als ausführendes Organ der Beschlüsse des Konvents gedacht, kann aber auch unabhängig vom Konvent Entscheidungen treffen.
  
 ====== studentischer Konvent ====== ====== studentischer Konvent ======
  
-Welche Studenten in der Wahl für den Senat bzwerweiterten Senat Stimmen bekommen, entscheidet auch über die Zusammensetzung im [[konvent | studentischen Konvent]]In diesem sitzen((nebst den nicht stimmberechtigten Fachschaftssprechern)): +Der Konvent besteht aus 20 Mitgliedern. Die eine Hälfte, der Fachschaftenrat, wird aus Vertreterrinnen und Vertretern der Fakultätsfachschaften gebildet. Die zweite Hälfte wird bei den Wahlen direkt gewählt. 
-  * die vier stud. Mitglieder des Senats + 
-  * die vier stud. Mitglieder des erweiterten Senats +Der Konvent wählt zu Beginn seiner Amtszeit die studentischen Vertreter im uniweiten Gremium zur Verwendung der Studiengebühren, 4 Sprecherräte und die beiden studentischen Senatoren aus seinen ReihenDer stimmberechtigte Senator ist gleichzeitig auch das 5. Mitglied des Sprecherrates. Die Sprecherräte sind die offiziellen Ansprechpartner der Studentenvertretung und sind zum einen das ausführende Organ des Konvents, können aber auch selbstständig tätig werden. Die Aufgaben des studentischen Konvents (und des Sprecherratessind laut bayrischem Gesetz
-  weitere (22Nachrückkandidaten von der Wahl zum erweiterten Senat+ 
 +    * die Vertretung der fachlichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Studenten der Hochschule 
 +    fachbereichsübergreifende Fragen, die sich aus der Mitarbeit der studentischen Vertreter der Kollegialorgane ergeben 
 +    die Förderung der geistigen, musischen und sportlichen Interessen der Studenten 
 +    * die Pflege der Beziehung zu deutschen und ausländischen Studenten 
 + 
 +Das bedeutet praktisch zum Einen die Vertretung von Studentischen Interessen in diversen Gremien (z.B. Studentenwerksbeirat, Kommission für Lehre, etc.)zum Anderen die Unterstützung oder Ausrichtung von künstlerischen Veranstaltungen (z.B. Theaterfestival ARENA) oder Informationsveranstaltungen zu bestimmten Themen (z.B. aktuell Studiengebühren).
  
-Aus studentischer Sicht ist die Wahl zum Senat und vor allem zum erweiterten Senat also vor allem auch für den Konvent wichtig. Wird in den ersteren Gremien zwar bis auf wenige Ausnahmefälle((wie jüngst der Beschluss zur Gebührensatzung: [[Studiengebühren]])) kaum etwas bewegtkann bei guter Besetzung durch letzteres schon mehr ins Rollen gebracht werden.+Der Konvent beschließt auch den Haushalt der Studentenvertretungder laut bayrischem Gesetz jedoch noch von der Hochschulleitung genehmigt werden muss.