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====== Senat und Hochschulrat ====== | ====== Senat und Hochschulrat ====== | ||
- | Dem Senat gehören | + | Dem Senat gehören |
- | Der Hochschulrat besteht aus dem Senat und zusätzlichen | + | Der Hochschulrat besteht aus dem Senat und zusätzlichen |
* die Einrichtung/ | * die Einrichtung/ | ||
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* Rechtsvorschriften wie z.B. Prüfungsordnungen oder Satzungen erlassen | * Rechtsvorschriften wie z.B. Prüfungsordnungen oder Satzungen erlassen | ||
* sowie weitere grundsätzliche Angelegenheiten behandelt | * sowie weitere grundsätzliche Angelegenheiten behandelt | ||
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+ | ====== Sprecherrat ====== | ||
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+ | Vier Mitglieder des Sprecherrats werden zu Beginn der Legislaturperiode vom Konvent gewählt. Der stimmberechtigte Vertreter der Studenten im Senat ist das fünfte Mitglied des Sprecherrates | ||
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+ | Der Sprecherrat zum Einen als ausführendes Organ der Beschlüsse des Konvents gedacht, kann aber auch unabhängig vom Konvent Entscheidungen treffen. | ||
====== studentischer Konvent ====== | ====== studentischer Konvent ====== | ||
- | Welche Studenten in der Wahl für den Senat bzw. erweiterten Senat Stimmen bekommen, entscheidet auch über die Zusammensetzung | + | Der Konvent besteht aus 20 Mitgliedern. Die eine Hälfte, |
- | * die vier stud. Mitglieder des Senats | + | |
- | * die vier stud. Mitglieder des erweiterten Senats | + | Der Konvent wählt zu Beginn seiner Amtszeit |
- | * weitere | + | |
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+ | * fachbereichsübergreifende Fragen, | ||
+ | * die Förderung der geistigen, musischen und sportlichen Interessen der Studenten | ||
+ | * die Pflege der Beziehung zu deutschen und ausländischen Studenten | ||
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+ | Das bedeutet praktisch zum Einen die Vertretung von Studentischen Interessen in diversen Gremien | ||
- | Aus studentischer Sicht ist die Wahl zum Senat und vor allem zum erweiterten Senat also vor allem auch für den Konvent wichtig. Wird in den ersteren Gremien zwar bis auf wenige Ausnahmefälle((wie jüngst | + | Der Konvent beschließt |