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Der Konvent wählt zu Beginn seiner Amtszeit die studentischen Vertreter im uniweiten Gremium zur Verwendung der Studiengebühren, | Der Konvent wählt zu Beginn seiner Amtszeit die studentischen Vertreter im uniweiten Gremium zur Verwendung der Studiengebühren, | ||
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Die Aufgaben des studentischen Konvents (und des SprecherInnenrates) sind laut bayrischem Gesetz: | Die Aufgaben des studentischen Konvents (und des SprecherInnenrates) sind laut bayrischem Gesetz: | ||