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Der Konvent besteht aus 30 Mitgliedern. Die eine Hälfte wird aus Vertreterinnen und Vertretern der Fachschaftsvertretungen der Fakultäten (FSVen) gebildet. Die zweite Hälfte wird bei den Hochschulwahlen direkt gewählt. | Der Konvent besteht aus 30 Mitgliedern. Die eine Hälfte wird aus Vertreterinnen und Vertretern der Fachschaftsvertretungen der Fakultäten (FSVen) gebildet. Die zweite Hälfte wird bei den Hochschulwahlen direkt gewählt. | ||
- | Der Konvent wählt zu Beginn seiner Amtszeit die studentischen Vertreter im uniweiten Gremium zur Verwendung der Studiengebühren, | + | Der Konvent wählt zu Beginn seiner Amtszeit die studentischen Vertreter im uniweiten Gremium zur Verwendung der Studiengebühren, |
- | Die Sprecherräte | + | |
Die Aufgaben des studentischen Konvents (und des SprecherInnenrates) sind laut bayrischem Gesetz: | Die Aufgaben des studentischen Konvents (und des SprecherInnenrates) sind laut bayrischem Gesetz: | ||