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Fachkultätsrat

Der Fakultätsrat ist das höchste gemischte Gremium der jeweiligen Fakultät.

Der Fakultätsrat besteht aus 12 gewählten Professoren, dem Dekan, den Prodekanen und den Studiendekanen, 4 wissenschaftlichen Angestellten, 2 Vertretern des nichtwissenschaftlichen Personals, 4 Studentischen Vertretern und der Frauenbeauftragten.

Die Fakultätsräte sind zuständig in allen Angelegenheiten der Fakultät. Wesentliche Entscheidungen des Senats basieren auf Beschlüssen der Fakultätsräte (z.B. Berufungslisten, Prüfungsordnungen, Studienordnungen)

Der Dekan, die Prodekane und die Studiendekane werden vom Fakultätsrat aus den Reihen der Professoren gewählt