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hochschulpolitik:fachschaftsvertretung [08.09.2006 20:12] – angelegt JohannesJordanhochschulpolitik:fachschaftsvertretung [18.12.2009 01:59] (aktuell) – Nicht ganz sachlich korrekte Darstellung anderer Hochschulgruppen, daher entfernt Raim
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 +====== Fachschaftsvertretung ======
  
 +===== Funktion =====
 +
 +Die Fachschaftsvertretung besteht aus den Studentischen Kandidaten mit den meisten Stimmen zur Wahl in den Fakultätsrat, demzufolge aus den 4 Vertretern im Fakultätsrat und den darauffolgenden Kandidaten.
 +Die Größe der Fachschaftsvertretung ist abhänggig von der Größe der Fakultät: 
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 +    *  Für die Philosophische Fakultät sind es 14 Mitglieder
 +    *  für die Wirtschafts- und Rechtswissenschaftliche Fakultät 11
 +    * für die Technische und die Naturwissenschaftliche Fakultät jeweils 9
 +    * sowie für die Medizinische Fakultät 8
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 +**Fachschaftssprecher** wird, wer am meisten Stimmen bei der Wahl der studentischen Vertreter für den Fachbereichsrat bekommen hat.
 +Er fungiert als Ansprechperson der Fachschaftsvertretung und ist für die laufenden Geschäfte der Studierendenvertretung an der Fakultät zuständig
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 +Die gewählte Fachschaftsvertretung ist das offizielle Gremium der Studierenden an den Fakultäten und kümmert sich um fakultätsweite Angelegenheiten und beschließt u.a. den Haushaltsplan und die Verwendung der Mittel der Fachschaftsvertretung.
 +Sie wählt auf ihrer konstituierenden Sitzung die 2 Vertreter der Fakultät im Studentischen Konvent.
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 +**Die Vertreter in den Gebührengremien der einzelnen Fakultäten** werden durch die Fachschaftsvertretung gewählt. Diese 4 Studenten entscheiden über die Verwendung der Gebühren an der Fakultät. Also etwa über die Schaffung neuer Dozentenstellen, Mittel für Exkursionen oder die technische Ausstattung.
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 +**Departmentsvertretungen:**
 +Da in den großen Fakultäten viele Angelegen-heiten nicht zentral behandelt werden können und müssen, kann die Fakultätsfachschaftsvertretung Aufgaben auf andere Personen übertragen, die z.B. näher an den eigentlichen Studiengängen sind.
 +Ob sich dazu Departmentsfachschaften bilden, oder Vertretungen für einzelne Studiengänge ohne eigenes Department, bleibt dabei den Fachschaftsvertretungen der Fakultäten selbst überlassen und ist nicht einheitlich vorgegeben