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-====== Fachbereichsrat ====== 
  
-Der Fachbereichsrat ist das höchste gemischte Gremium der jeweiligen Fakultät. 
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-Der Fakultätsrat besteht aus 12 gewählten Professoren, dem Dekan, den Prodekanen und den Studiendekanen, 4 wissenschaftlichen Angestellten, 2 Vertretern des nichtwissenschaftlichen Personals, 4 Studentischen Vertretern und der Frauenbeauftragten. 
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-Die Fakultätsräte sind zuständig in allen Angelegenheiten der Fakultät. Wesentliche Entscheidungen des Senats basieren auf Beschlüssen der Fakultätsräte (z.B. Berufungslisten, Prüfungsordnungen, Studienordnungen) 
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-Der Dekan, die Prodekane und die Studiendekane werden vom Fakultätsrat aus den Reihen der Professoren gewählt