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Berufungskommissionen

In einer Berufungskommission wird eine freiwerdende Professorenstelle neu besetzt. Für jede freiwerdende Stelle wird eine eigene Berufungskommission gebildet, in der als stimmberechtigte Mitglieder ausgewählte Professoren, Mitarbeiter, mindestens ein Professor einer anderen Fakultät, eine Frauenbeauftragte und schlussendlich ein studentischer Vertreter sitzen. Des Weiteren sollte ein zweiter studentischer Vertreter als beratendes Mitglied bestimmt werden.

Die studentischen Vertreter werden üblicherweise von der Fachschaftsvertretung benannt, müssen selbst aber kein Mandat innehaben. Das Ergebnis der Berufungskommission (eine Rangliste von Kandidaten für die Stelle) geht nach Diskussion im Fakultätsrat und Senat, die jeweils nur eine Empfehlung aussprechen können, schlussendlich an die Universitätsleitung, der die finale Entscheidung obliegt. Für diese vorgeschlagene Liste muss innerhalb der Berufungskommission geheim votiert werden, dabei sind studentischer Vertreter und Frauenbeauftragte mit stimmberechtigt. Ebenso sollte der studentische Vertreter eine eigene Stellungnahme verfassen und insbesondere die Vertreter im Fakultätsrat und Senat über die eigene Meinung informieren, damit diese in Diskussionen schlagkräftige Argumente an der Hand haben.

Wer's ganz genau wissen will, kann es hier auf der offiziellen Seite nachlesen.

Ablauf einer Berufung

Hier einmal in Stichpunkten, wie es von der freien Stelle zur Neubesetzung kommt:

  • Für die wiederzubesetzende Stelle wird im Fakultätsrat eine Berufungskommission eingesetzt; die Studenten nennen dazu einen Vertreter
  • Die Berufungskommission formuliert eine Ausschreibung auf deutsch und englisch, die in von ihr ausgesuchten Zeitungen, passenden wissenschaftlichen Zeitschriften, etc. publiziert werden soll
  • Die Ausschreibungen werden vom Dekanat abgewickelt, bisher sind sie vorher durch den Fakultätsrat gegangen
  • Es gibt im Schnitt zwischen 10 und 50 Bewerbungen
  • Die Berufungskommission versucht sich in einer Vorabbewertung der Bewerber nach verschiedenen Kriterien (wie z.B.: Forschungspublikationen, Drittmitteleinwerbung, Auslands- und Industrieerfahrung, Lehrerfahrung, Fachbezug, …) und entscheidet dann, welche davon sie zur Vorstellung einlädt. In der Regel werden etwa 5 bis 8 Kandidaten genauer geprüft.
  • Jeder eingeladene Kandidat hält einen öffentlichen Vorstellungsvortrag über seine aktuelle Forschung mitsamt einer kleinen (ca. 20 Minuten) Lehrprobe über ein vorgegebenes Thema, das bei allen Kandidaten gleich ist; anschließend gibt es ein weiteres Gespräch in geschlossener Runde mit der Berufungskommission, in der alle Mitglieder Fragen an den Kandidaten richten können. Die studentischen Vertreter sollten dabei insbesondere die pädagogische Eignung abklopfen (Beispielfragen: Macht Ihnen Lehre Spaß? Was ist Ihre Meinung zur Einheit von Forschung und Lehre?)
  • Die Kommission trifft eine noch engere Auswahl von üblicherweise drei Bewerbern und gibt Gutachten über diese bei Professoren aus dem Fachgebiet in Auftrag; diese Gutachten müssen stets vergleichende Gutachten sein
  • Nachdem die Gutachten eingetroffen sind, entscheidet die Kommission schlussendlich über die Rangfolge der begutachteten Kandidaten auf der Berufungsliste, auf der bis zu drei Kandidaten stehen sollten
  • Jeder Professor an der TechFak hat das Recht, die Unterlagen einzusehen und ein Sondervotum abzugeben (nicht mit einem Stimmrecht zu verwechseln)
  • Anhand der Rangliste führt die Universitätsleitung dann Einstellungsgespräche (hierbei hat inzwischen das Ministerium kein Mitspracherecht mehr)
  • Das endgültige Gehalt und die Ausstattung wird im Übrigen zwischen dem Bewerber und der Universitätsleitung verhandelt

Laufende Verfahren

LS12: Dependable Embedded Systems

Vertreter: Felix Dreißig, Anatoliy Cherepantsev

Abgeschlossene Verfahren

LS13: Crypto

Vetreter: Felix Dreißig, Yannik Schmidt

LS8: Kognitive Systeme

Vertreter: Christoph Egger, Bernhard Heinloth

LS8: Theoretische Informatik

LS1: IT-Sicherheitsinfrastrukturen

Es wird ein neuer Lehrstuhl geschaffen, der sich mit angewandter IT-Sicherheit beschäftigen soll.

Vertreter: Rainer Müller

Ergebnis:
Berufen wurde: Prof. Dr. Felix Freiling

LS3: Nachfolge Dal Cin

Seit Prof. Dal Cin weg ist, wird der Lehrstuhl von Prof. Phillipsen kommissarisch geleitet. Die Stelle soll nun wiederbesetzt werden, unser Vertreter in der Kommission ist Johannes Schlumberger.

Ergebnis:
Berufen wurde: Prof. Dr. Dietmar Fey

LS5

Nach der Emeritierung von Prof. Niemann, wurde Prof. Hornegger Lehrstuhlinhaber. Dessen alter Posten wird jetzt wiederbesetzt mit W2. Unser Vertreter dort ist Thomas Janu.

Ergebnis:
Berufen wurde: Prof. Dr. Elmar Nöth

LS6: Nachfolge Jablonski

Im Berufungsverfahren zur Nachfolge von Prof. Jablonski, der nach Bayreuth gewechselt ist, wurde eine W2-Stelle ausgeschrieben. Unser Vertreter dort war Johannes Jordan.

Ergebnis:
Berufen wurde wie erhofft Richard Lenz.