Notenverschlechterung bei Einsichtnahme

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[Anm. d. Redaktion: der ursprüngliche Kontext dieses Postings ist hier zu finden]

Bei unserer Mathe Einsichtnahme letztes Semester haben sich Leute durch die Einsichtnahme sogar verschlechtert… In den meisten Fällen ist es wohl trotzdem sinnvoll


Wer beschwert sich denn wenn er zu viele Punkte bekommen hat o.O


Da muss ja ein Genie am Werk gewesen sein…


War da nicht irgendwas dass man sich durch die Einsichtnahme nicht verschlechtern kann? Hörensagen…


Nein, der Prof hat angekündigt auf die Klausuren derer, die in die Einsichtnahme kamen nochmal nen Blick zu werfen. Und wenn er mit einer Korrektur nicht einverstanden ist, dann gibt’s halt Punktabzug.

Edit: Diese “Drohung” hat zumindest einige von der Einsichtnahme ferngehalten


Wie schwachsinnig ist das denn?!?

Darf man fragen bei welchem Prof das war?


Hatte letztes Semester Mathe A2, vorher Mathe A1


Interessant. An der RWTH gabs ein Rundschreiben, das eine Verschlechterung der Note in der Einsichtnahme verbietet. Ich werde das Pruefungsamt kontaktieren und das in Erfahrung bringen. Ich habe ausserdem gut Lust dem Herrn Neuss mal eine Mail zu schreiben, muss mich aber zusammenreissen nicht ausfaellig zu werden. Meiner Meinung nach ist das eine grobe Verfehlung, die seine Befaehigung zur Lehre generell in Frage stellt.

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Mal kurz nebenbei: kann mir jemand die verwandschaftlichen Verhältnisse zwischen Hr. Radu, Fr. Neuss-Radu und Herrn Neuß erklären? Das klingt einfach nicht mehr nach Zufall…

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http://de.wikipedia.org/wiki/Prüfungsrecht_(Deutschland) ← Dadrin nach “Verschlechterungsverbot” suchen.

Es scheint zwar ein paar Umstaende zu geben unter denen das Verbot nicht greift. Aber sich gezielt einen Teil der Pruefungen rauszunehmen und nochmal nach der Einsichtnahme anzuschauen und zu korrigieren ist schon deswegen vollkommen boese und verboten, weil die Note bei der Einsichtnahme feststehen muss und die Pruefung abgeschlossen ist (also auch die Korrektur) (“§ 20 Einsicht in die Prüfungsakten: (1) Nach Abschluss der einzelnen Prüfungsverfahren erhält die Studierende oder der Studierende auf Antrag Einsicht in ihre oder seine schriftlichen Prüfungsarbeiten, die darauf bezogenen Gutachten der Prüfenden und die Prüfungsprotokolle.”) . Aenderungen darfs ueberhaupt nur dann geben, wenn der Pruefling einen Einspruch einlegt, nicht, weil er sich die Sachen nur anschaut. Und selbst wenn er Einspruch einlegt gilt im Allgemeinen das Verschlechterungsverbot. Garnicht zu reden davon, dass es eine Ungleichbehandlung darstellt, dass einige Leute dann vermutlich “schaerfer” nochmal nachkorrigiert werden und dass es dem Zweck einer Einsichtnahme zuwiederlaeuft (naemlich dem Pruefling eine Korrektur von Fehlern im Pruefungsverfahren zu ermoeglichen) wenn der Pruefling durch solche negativen Anreize von der Einsicht abgehalten wird.

Also wenn das wirklich auch nur annaehnernd so gelaufen ist sollte man da nachhaken.

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Ok. Ich habe heute laenger mit dem PA telefoniert und die Sachlage besprochen. Es gibt einen Standpunkt, und der sagt recht deutlich, dass aus Vertrauensgesichtspunkten von einer Verschlechterung der Note abzusehen ist. Rechtlich gesehen ist die Lage nicht eindeutig. Das Verschlechterungsgebot zieht hier nicht, da die Note nicht offiziell ist (steht noch nicht in Mein Campus). Jedoch ist unter Umstaenden der Grundsatz auf Chancengleichheit verletzt (einige Studenten werden haerter korrigiert als andere).

Der naechste Schritt waere jetzt den Pruefer von dieser Stellungnahme in Kenntnis zu setzen. Dafuer bitte ich Vertreter der FSI sich bzgl. der Sache an Herrn Purr vom Pruefungsamt zu wenden (telefonisch oder schriftlich), damit dieser dann entweder direkt oder ueber den Pruefungsausschuss an Herrn Dr. Neuss herantritt. Herr Purr ist ueber die Sachlage informiert.

Es waere auch schoen wenn die FSI ein entsprechendes Signal geben koennte, wenn die Kontaktaufnahme geschehen ist.

p.s. Ich wuerde einen Admin bitten, Teile des Threads in einen Neuen auszugliederen und in ein entsprechendes allgemeineres Forum zu verschieben.


Wenn die Note nicht offiziell ist, ist die „Einsichtnahme“ aber keine Einsichtnahme. Denn:

Wenn darauf nicht hingewiesen wird, dass diese Einsicht eine andere ist als die in dem Paragraphen der Pruefungsordnung festgelegte laufen keine Fristen fuer irgendwas. D.h. alle die mal nicht hingewiesen wurden duerfen mit Verweis auf den alten Kram nochmal Einsicht verlangen und Pruefungen von anno Tobak angreifen.

Klingt, als sollte da mal das Pruefungsamt etwas klarere Richtlinien fuer die Pruefer verteilen…


was hat sich beim FSI-Treffen bzgl dieser Thematik ergeben?


siehe https://fsi.informatik.uni-erlangen.de/dw/fsi/organisation/treffen/mitschriften/fsi-mitschrift-2012-04-19#verschlechterung_durch_nachkorrektur_in_der_einsichtnahme_von_mathe_a2, wir gehn da mal beim prüfungsamt vorbei und fragen die, was sie so davon halten bzw. erhoffen uns, dass die dann losgehn und der entsprechende eine aufn deckel kriegt. außerdem wird der fall in der kfl zur sprache kommen, je nachdem ob das prüfungsamt so reagiert wie wir denken eben als präzedenzfall oder als “heißes thema”.


ich hatte euch darauf hingewiesen dass das PA bereits im Bilde ist. Wenn ihr da hingeht trefft ihr uU auf die falsche Person. Wendet euch bitte an Herrn Purr.


ok, das war eine ungenauigkeit meinerseits, wir haben uns tatsächlich an herrn purr gewendet, nur das steht nicht im fsi-protokoll oder meinem post :-/


Meine Aussage bezog sich nur auf Mathe A1 im letzten Sommersemester, wie es dieses Semester in A2 gehandhabt wurde weiß ich nicht…


Wir waren am Freitag Morgen bei Herrn Purr und haben über die Angelegenheit gesprochen. Herr Purr möchte die Sache durch den Prüfungsausschuss klären lassen. Dazu formulieren wir eine Darstellung und konkrete Fragestellungen, die der Prüfungsausschuss in seiner Sitzung am 3. Mai beantworten soll. Die dazu nötigen und zu zitierenden Mails liegen mir vor. Sobald es was Neues gibt melden wir uns wieder.

Wir betrachten nur konkret Mathe A1, aber sobald das abschließend geklärt ist, dürfte das für andere Veranstaltungen mit gleichem Modus (so es denn welche gibt) ein ausreichender Präzendenzfall sein.

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