Prüfungsanspruch nach 180 ECTS

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Prüfungsanspruch nach 180 ECTS
Kann ich im Wintersemester noch Prüfungen schreiben und mir für den Master anrechnen lassen, wenn ich die 180 ECTS voll habe und meine Bachelorarbeit Mitte der Vorlesungszeit des Wintersemesters abgebe? Oder werde ich exmatrikuliert?


Also Exmatrikuliert wirst du immer erst zum Ende des Semesters. Wie das mit Prüfungen aussieht, wenn die 180 ECTS voll sind weiß ich nicht genau, das Zeugnis bekommst du meines Wissens dann direkt - aber da sollen die Prüfungen ja ohnehin nicht rein wenn du sie im Master verwenden willst.