Informatik, GOP-Phase

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Informatik, GOP-Phase
Hallo, vielleicht kann mir jemand erklären)
aus Studienführer füt Informatiker habe ich verstanden, dass die GOP-Phase mit 30 ECTS gewichtet ist. Die GOP ist bestanden, wenn am Ende des dritten Semesters Module aus dem Angebot des ersten Studienjahres (erstes und zweites Semester) im Umfangvon 30 ECTS spätestens im Zweitversuch bestanden sind. Informatiker haben 7 GOP-Module (AUD, KonzMod, GTI, Mathe1, Mathe2, PFP, u.s.w), insgesamt ist das 62,5 ECTS. Und ich soll bis Ende dritte Semester mindestens 30 ECTS haben, heißt das, dass ich nicht alle GOP bestanden soll?
Falls ich manche GOP-Klausure nicht bestehe, aber in anderen GOP-Module mehr als 30 ECTS habe, bedeutet dies den erfolgreichen Abschluss der GOP-Phase?


Naja du solltest schon einige bestanden haben, du musst aber nicht unbedingt. Solange du 30 ECTS von den in der Anlage 1 als „GOP-fähigen“ Modulen (siehe Anlage 1 der Prüfungsordnung 1) spätestens im Zweitversuch bestanden hast (Module, sprich du musst in einigen Fächern auch die Übungsleistung bestanden haben, damit das Modul als bestanden zählt), hast du die GOP bestanden.

Hier wurde ich ein wenig hellhörig, denn das klingt so nach endgültig nicht bestandenen Modulen (in anderen Worten: auch den Drittversuch in den Sand gesetzt). Du musst alle Module, welche in Anlage 1 der FPO spezifiziert sind bestehen, um einen Abschluss zu erlangen. Solltest du ein Modul endgültig nicht bestanden haben, so wirst du – auch wenn du die GOP bestanden hättest – exmatrikuliert. Du hast aber für alle Nicht-GOP-Fächer, also Module, welche du nicht in die GOP einbringst, insgesamt drei Versuche, bevor diese endgültig nicht bestanden sind. Für die Module, welche du in die GOP einbringst, hast du nur zwei Versuche, solltest du diese dann im Drittversuch erst bestehen, so kann das jeweilige Modul jedoch nicht mehr für die GOP gezählt werden.


Tatsächlich ist dies eine Annahme, dass du zu dieser FPO studierst. Solltest du früher als letztes Wintersemester angefangen haben zu studieren, so musst du die jeweilige FPO betrachten, welche zu dem jeweiligen Immatrikulationszeitpunkt gegolten hat/für dich immer noch gilt.


Ich versuch’s mal noch einfacher zu formulieren:

Von allen durch GOP-Module erreichbaren ECTS müssen mindestens 30 ECTS maximal im zweiten Versuch und spätestens am Ende des dritten Semesters erworben werden.
Die restlichen ECTS müssen regulär erworben werden (maximal im dritten Versuch und vor Ende der Regelstudienzeit).

Bei den zeitlichen Grenzen können Verlängerungen beantragt werden (z.B. wegen Krankheit oder hoher Erfolgsaussicht auf verzögerten Abschluss des Studiums).

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