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Snowflake-Schema? Ist denn Weihnachten?
SELECT * FROM Hirn WHERE Fach = ‘KonzMod’ - no result
Klausur WS2015
Hallo,
wir sollten uns bemühen, die Klausur so genau wie nur möglich zu rekonstruieren und das funktioniert natürlich nur, wenn wir gemeinsam nochmal überlegen was gefragt wurde (auch wenn das bei 19 Seiten mit Aufgaben etwas schwer ist). Dann haben zumindest die Erstis nach uns etwas womit sie sich sinnvoll vorbereiten können.
Also: Aufruf an alle: wenn ihr euch noch an eine Aufgabe erinnern könnt, oder ihr eine Aufgabe hier seht die eurer Meinung nach nicht so gestellt wurde, postet eure Vorschläge einfach hier. Ich werde mich bemühen am Ende alles zu einem sinnvollen Dokument zusammenzufassen!
Empfehlung: Wartet doch bis die korrigiert ist und geht dann zum Lehrstuhl, lasst euch eure Klausur zeigen und photografiert die ab, damit lässt sich glaub ich besser ein Braindump erstellen als “nur” auf Basis irgendwelcher nachher in den Sinn gekommenen Ideen über die Aufgaben.
Solange du nicht wortwörtlich zitierst und/oder Bilder hochlädst von der Klausur passiert genau gar nix.
Und das wäre auch sicherlich nicht meine Absicht.
Beim Lehrstuhl 6 wird da in der Tat gar nichts passieren. Allgemein darf aber ein Dozent durchaus verbieten, Fotos zu schießen, genauso wie Notizen zu erstellen. Das ist mir schon einmal passiert und ich bin dagegen gerichtlich vorgegangen, aber das hat mir nichts gebracht. Das war aber an der NatFak, die PO an der TechFak kann das schon anders regeln.
Ich weiß nicht, von wann diese Einschätzung stammt, aber ich wäre mir da nicht so sichern. Lasst das lieber, das ist bei der aktuellen Stimmung keine gute Idee.
Hui, tatsächlich? Afaik muss man dir (jedenfalls an der Techfak, glaube aber generell) erlauben, gegen eine angemessene Kostenentschdigung eine Kopie deiner Klausur anzufertigen, eben um einen Einspruch vorzubereiten. Sie duerfen allerdings fordern, dass nicht du die Kopie anfertigst, sondern der LS selbst am LS-Kopierer, und dafür ein paar Euro verlangen.
Wenn man die Dozenten im Vorfeld fragt, ob man Fotos machen darf und wenn sie das erlauben (siehe IDB-Klausur), warum nicht? Aber du hast in dieser Sache schon Recht, ich soll nicht so leichtsinnige Tipps geben.
Zu diesen Beiträgen:
und
Die Prüfungsordnung stimmt schon so, allerdings gibt es da auch den letzten Satz, dass Studenten keinen Anspruch haben, diese Kopien aus dem Uni-Gebäude herausbringen und insbesondere zum Studiumszweck verwenden zu dürfen. Ich selbst durfte die Kopie der Klausur nicht einmal zu Gesicht bekommen, sondern ausschließlich mein Anwalt.
Allerdings hat ein Student nach der PO ausschließlich den Anspruch darauf, Prüfungsunterlagen einzusehen. Wäre eine Kopie keine Prüfungsunterlage, dann muss der Dozent dem Studenten nicht erlauben, die Kopie einzusehen.