Heulthread Klausur WS2014/15

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  • Belady-Optimal gelaufen!
  • Lustiges Schichten-Lückenraten - Ich hab doch nur die Namen gelernt!
  • Mein Hirn hatte leider keinen Ãœberlaufbucket für Folie Nr. 367…
  • Ich hab immerhin die Aufgaben wo man was malen konnte :stuck_out_tongue:
  • Mir war so langweilig, ich hab meine Antworten noch in Buckets gehashed…
  • Ging doch - wenn man die Folien auswendig gekonnt hat.

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Heulthread Klausur WS2014/15
Na, wie war’s?


Existiert irgendwo schon ein Braindump-Entwurf, wo man mithelfen kann?


Um Traditionen aufrecht zu erhalten:

Wann kommen denn die Ergebnisse? :smiley:

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Die Frage zu SQL Injection war nett. Kam so unerwartet, dass ich gar nicht an Prepared Statements gedacht hab. :blush:

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Ich sag dazu nur:

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Noten sind in meinCampus


oha. eine 2.3 hab ich ja nicht kommen sehen… wie ist das dann zustande gekommen?

ich dachte ja die fällt mega kacke aus… also für mich, so ganz persönlich…

:blush:


Ich möchte hiermit meinen Hass für Klausureinsichten um 8 Uhr kundtun.

(Zur Erinnerung: Einsicht ist morgen)

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Trotz der frühen Stunde war ich jetzt doch mal in der Einsicht, aber war ziemlich verdutzt als mir erklärt wurde, dass “keine fachlichen Fragen” beantwortetet wurden.
D.h. man konnte sich wegen falsch zusammengezählten Punkten beschweren, aber zu nichts weiter.
Gerade bei der ziemlich kryptischen Korrektur (NICHTS außer Haken und Fehlerzeichen) fand ich das schon sehr bescheiden…
Interessanterweise wurde ich von der Aufsicht auf die Prüfungsordnung verwiesen mit der Behauptung so seien Einsichten eigentlich.
Das hab ich in fünf Semestern hab noch kein Einziges mal erlebt und in der Prüfungsordnung finde ich auch nichts dazu…

Immerhin durfte man Fotos machen und sich auf deren Basis dann per Email beschweren. Das gibt dann wenigstens mal nen schönes Braindump…

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Also der Lehrstuhl hat bei der Einsichtnahme alles richtig gemacht.

Ob diese Vorgehen allerdings besser ist, als sonst in der Informatik üblich, lasse ich mal dahingestellt…


Du darfst bei jeder schriftlichen Prüfung während der Einsicht Fotos machen. Daraus einen Braindump zu erstellen ist eine Urheberrechtsverletzung.


Ab jetzt Braindumps nach Clean-Room-Verfahren?

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Versteh ich das richtig, sobald ein Braindump zu nah an der Klausur ist, dann tritt eine Urheberrechtsverletzung ein? Klingt skurril.


Wodurch genau entsteht denn hierbei eine Urheberrechtsverletzung, im Gegensatz zu einem Braindump der im Nachhinein aus dem Gedächtnis angefertigt wird?
Kommt das nur daher, dass das Ergebnis dann dem Original genau gleicht oder liegt es daran, dass ich eine Kopie bzw. ein Foto angefertigt habe, welches ich quasi direkt veröffentliche?


Ich bin kein copyright-Experte, aber solange du die abgefragten Themen wiedergibst ohne genaue Aufgabenstellungen hinzupinseln solltest du auf der sicheren Seite sein, unabhängig davon ob du dich aus der Klausur dran erinnerst oder ein Bild abschreibst. Allerdings sind diese Bilder ganz explizit nur zur Vorbereitung eines Einspruchs erlaubt. Wollte nur drauf hinweisen. Ich bin mir sicher, dass es auch in der Vergangenheit hin und wieder mal Braindumps gab, die vielleicht über das Ziel hinausgeschossen sind.