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 **F:** So eine Hausdurchsuchung ist ja eine offene Maßnahme, kommen wir mal zu den Verdeckten. Angenommen sie hätten jetzt den Corona-Virus, dürfte dann bei Ihnen eine Online-Durchsuchung durchgeführt werden? **F:** So eine Hausdurchsuchung ist ja eine offene Maßnahme, kommen wir mal zu den Verdeckten. Angenommen sie hätten jetzt den Corona-Virus, dürfte dann bei Ihnen eine Online-Durchsuchung durchgeführt werden?
  
-**S:** Je nachdem, ob es im Zuge der Strafverfolgung oder der Prävention z.B. durch das BKA stattfindet, gelten unterschiedliche Regeln. Damit die Staatsanwaltschaft aufgrund der StPO eine Online-Durchsuchung durchführen kann, benötigt sie einen richterlichen Beschluss und es muss eine bestimmte Straftat vorliegen. Das ist bei einer Corona-Infektion wahrscheinlich nicht der Fall. Fürs BKA geht es darum, dass eine Gefahr für die deutsche Demokratie oder Bundesbürger besteht und die nicht anders abgewehrt werden kann – das ist in diesem Fall wahrscheinlich nicht so. * lacht * Aber kann bestimmt so ausgelegt werden.+**S:** Je nachdem, ob es im Zuge der Strafverfolgung oder der Prävention z.B. durch das BKA stattfindet, gelten unterschiedliche Regeln. Damit die Staatsanwaltschaft aufgrund der StPO eine Online-Durchsuchung durchführen kann, benötigt sie einen richterlichen Beschluss und es muss eine bestimmte Straftat vorliegen. Das ist bei einer Corona-Infektion wahrscheinlich nicht der Fall. Fürs BKA geht es darum, dass eine Gefahr für die deutsche Demokratie oder Bundesbürger besteht und diese nicht anders abgewehrt werden kann – das ist in diesem Fall wahrscheinlich nicht so. //* lacht *// Aber kann bestimmt so ausgelegt werden.
  
 **F:** Wie würden sie die Schwere des Eingriffs durch TKÜ bzw. Online-Durchsuchung abwiegen? Immerhin sind in beiden Fällen Trojaner auf dem Rechner. **F:** Wie würden sie die Schwere des Eingriffs durch TKÜ bzw. Online-Durchsuchung abwiegen? Immerhin sind in beiden Fällen Trojaner auf dem Rechner.