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Unterschiede
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informationen:studium:master:grundlagen [14.10.2013 14:13] goldkatze |
informationen:studium:master:grundlagen [24.07.2018 10:20] (aktuell) ThiloK |
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====== Master ====== | ====== Master ====== | ||
- | ===== Zulassungs Voraussetzungen ===== | + | ===== Zulassungsvoraussetzungen ===== |
- | Für die Zulassung zum Master ist vorheriger Abschluss notwendig. | + | Für die Zulassung zum Master ist ein vorheriger Abschluss notwendig. Welche Abschlüsse, Mindestnoten, et cetera nachzuweisen sind regelt § 43 [[:informationen/Rechtsgrundlagen|FPO]] (2012-10-08). Sollte deine Zulassung unter Vorbehalt erfolgt sein, können sich unter den noch zu erfüllenden Bedingungen Bachelor-Module befinden. Diese beschreibt unsere Webseite im entsprechenden Bereich. |
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+ | <note important>Die //Zulassung// gilt zwar für ein Jahr, dennoch muss die //Bewerbung// fristgerecht zu dem Semester erfolgen, zu dem das Masterstudium aufgenommen werden soll. | ||
+ | Das bedeutet: Man bewirbt sich beispielsweise zum kommenden Wintersemester und wird auch zugelassen. Will man das Masterstudium nun jedoch erst zum darauffolgenden Sommersemester aufnehmen, so ist man für dieses zwar bereits //zugelassen//, muss sich jedoch erneut fristgerecht //bewerben// -- also einen Teil der zur Zulassung durchlaufenen Prozedur erneut durchlaufen! | ||
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+ | Stand 2014-02-05: Diese Regelung wird in der Verwaltung überdacht, und soll verbessert werden. | ||
+ | </note> | ||
===== Kennzahlen, Eckdaten ===== | ===== Kennzahlen, Eckdaten ===== | ||
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* 10 ECTS-Punkte Projekt | * 10 ECTS-Punkte Projekt | ||
* 05 ECTS-Punkte Seminar | * 05 ECTS-Punkte Seminar | ||
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+ | Vorlage zur Kalkulation: {{:jahrgaenge:studienverlauf_master_vorlage.xlsx|Excel-Vorlage}} | ||
===== Besonderheiten ===== | ===== Besonderheiten ===== | ||
- | * der Master kann in [[:informationen/studium/master/Teilzeit]] studiert werden | + | * Der Master kann in [[:informationen/studium/master/Teilzeit]] studiert werden. |
- | * im Master werden „Fehlversuche in wählbaren Modulen des Masterstudiums beim Wechsel in alternative Module **nicht** angerechnet.“ (§ 44 Abs. 4 [[:informationen/Rechtsgrundlagen|FPO]] (2012-10-08)) | + | * Im Master werden „Fehlversuche in wählbaren Modulen des Masterstudiums beim Wechsel in alternative Module **nicht** angerechnet.“ (§ 44 Abs. 4 [[:informationen/Rechtsgrundlagen|FPO]] (2012-10-08)) |
+ | * „Das Masterstudium der Informatik kann zum Wintersemester oder zum Sommersemester begonnen werden.“ (§ 37 Abs. 6 [[:informationen/Rechtsgrundlagen|FPO]] (2012-10-08)) |