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Rechtsgrundlagen

ABMPO/TechFak und FPOINF

Die Allgemeine Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge an der Technischen Fakultät (ABMPO/TechFak), sowie die Fachprüfungsordnung für den Bachelor- und Masterstudiengang Informatik (FPOINF) können auf dieser Seite eingesehen werden.

Sowohl ABMPO als auch FPO wurden ursprünglich 2007 beschlossen und werden seitdem fortlaufend angepasst. Diese Anpassungen geschehen in Form von Änderungssatzungen, die sich ebenfalls auf der o.g. Seite nachlesen lassen. Am Ende jeder Änderungssatzung kann genau angegeben sein, für wen nun bestimmte Änderungen ab wann gelten. Falls das nicht explizit geregelt ist, gelten die Änderungen ab Inkrafttreten für alle (derzeitigen und zukünftigen) Studierenden.

Damit wird es theoretisch zum Puzzle-Spiel, herauszufinden, welche Regelungen nun für einen selbst gelten. Auch die konsolidierten Fassungen, die alle vorherigen Änderungssatzungen auf die ursprüngliche Version anwenden, können streng genommen immer nur eine Möglichkeit abbilden. Zum Glück hatten wir in der Informatik in den letzten Jahren keine Fälle, die zu großen Unterschieden geführt hätten. Deshalb kann man in der Praxis davon ausgehen, dass die konsolidierte Fassung schon der Realität entspricht.

Die lange Zeit vorherrschende Meinung, dass während des gesamten Studiums die Prüfungsordnung vom Zeitpunkt der Aufnahme des Studienganges gelten würde, ist jedenfalls falsch.

Modulhandbücher und Kohorten-Versionen

Bei der technischen Modellierung der Studiengänge in Software-Systemen wie mein Campus werden möglichst mehrere FPO-Versionen zusammengefasst. Dadurch entstehen Kohorten-Versionen, die mehrere Varianten umfassen. Diese Kohorten-Versionen haben jedoch keinerlei juristische Relevanz; sie existieren nur aus praktischen Gründen. Auch bei der Generierung der Modulhandbücher können nur Kohorten-Versionen als Datengrundlage verwendet werden. Daher sind die Modulhandbücher nach Kohorten benannt, nicht nach FPO-Versionen. Es wird also ein technisches Konstrukt in die juristische Welt zurückexportiert.

Das für dich derzeit gültige Modulhandbuch bekommst du so:

  1. Einloggen in mein Campus
  2. „Prüfungen“ → „Studienmatrix“
  3. deine Kohorten-Version ist links als „PO-Version„ verzeichnet
  4. Link entsprechend deiner Kohorten-Version wählen:
  5. oben rechts das aktuelle Semester wählen
  6. in der Mitte das aktuelle Semester wählen
  7. „Handbuch generieren“ klicken

Der Inhalt dieses Modulhandbuchs kann von allen Dozenten ohne Prüfung und Revisionskontrolle jederzeit geändert werden. Daher empfiehlt es sich, es zu Semesterbeginn, vor jeder Prüfungsan-/ ab- oder -ummeldung, und jeder Prüfung in der aktuellen Fassung zu speichern. Nur so hat man entsprechende Nachweise.

Neue Kohorten-Versionen werden dann gebildet, wenn der grundlegende Aufbau des Studiums verändert wurde und sich so beispielsweise die Notenberechnung ändert. Wird jedoch ein Pflichtmodul durch ein anderes Modul gleichen Umfangs ersetzt, so akzeptiert zur Zeit das Prüfungsamt pragmatisch jede der beiden Prüfungen gleichermaßen.

FAU, Bayern, Bund

Diverse Kommissionen und Gremien

  • Berufungskommissionen, Material und Vorgaben der Universität
  • Einsetzung von Studienkommissionen:
    Fakultätsrat ohne eigene Rechtsgrundlage? Vgl. Protokoll Fakultätsrat vom 09.07.2008, TOP 8 g
    Die StuKo ist eine vom Fakultätsrat eingesetzte Kommission mit lediglich beratender Kraft. In der Informatik werden zu den dortigen Beschlüssen Änderungssatzungen vom StuKo-Vorsitzenden und dem Geschäftsführer des Departments geschrieben. Diese werden, nach Prüfung durch den Prüfungsausschuss der TechFak, im Fakultätsrat beschlossen.
    Nach einiger Vorgabe gibt es jeweils einen fixen Termin im Semester, zu dem diese Änderungssatzungen für die kommenden Semester beschlossen werden können.

Bologna