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Senat und Hochschulrat

Dem Senat gehören sechs gewählte Professoren, ein Vertreter der Wissenschaftlichen Mitarbeiter, ein Vertreter der Nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter, die Frauenbeauftragte sowie zwei Vertreter der Studierenden an.

Der Hochschulrat besteht aus dem Senat und zusätzlichen zehn externen Mitgliedern aus Wissenschaft, Kultur, Gesellschaft oder Wirtschaft. Dem Hochschulrat und dem Senat sind folgende Aufgaben übertragen:

  • Einrichtung/Aufhebung von Studiengängen
  • Bestimmung von Forschungsschwerpunkten
  • Wahl der Hochschulleitung
  • Stellungnahme zu Berufungsvorschlägen
  • Erlassen von Rechtsvorschriften wie z.B. Prüfungsordnungen oder Satzungen
  • sowie weitere grundsätzliche Angelegenheiten

SprecherInnenrat

Vier Mitglieder des SprecherInnenrates werden zu Beginn der Legislaturperiode vom Konvent gewählt. Die beiden studentischen Vertreter im Senat sind ebenfalls Mitglieder des SprecherInnenrates.

Der SprecherInnenrat ist als ausführendes Organ der Beschlüsse des Konvents gedacht, kann aber auch unabhängig vom Konvent Entscheidungen treffen.

studentischer Konvent

Der Konvent besteht aus 30 Mitgliedern. Die eine Hälfte wird aus Vertreterinnen und Vertretern der Fachschaftsvertretungen der Fakultäten (FSVen) gebildet. Die zweite Hälfte wird bei den Hochschulwahlen direkt gewählt.

Der Konvent wählt zu Beginn seiner Amtszeit aus eigenen Reihen seine beiden Vorsitzenden, sowie die beiden studentischen Vertreter im Senat. Zudem werden die vier SprecherInnenräte und die studentischen Vertreter im uniweiten Gremium zur Verwendung der Studiengebühren gewählt, welche nicht Mitglieder des Konvents sein müssen. Die Senatoren und die SprecherInnenräte bilden den SprecherInnenrat und sind die offiziellen Ansprechpartner der Studierendenvertretung, sowie das ausführende Organ des Konvents, jedoch können sie auch selbstständig tätig werden.

Die Aufgaben des studentischen Konvents (und des SprecherInnenrates) sind laut bayrischem Gesetz:

  • die Vertretung der fachlichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Studierenden der Hochschule
  • fachbereichsübergreifende Fragen, die sich aus der Mitarbeit der studentischen Vertreter der Kollegialorgane ergeben
  • die Förderung der geistigen, musischen und sportlichen Interessen der Studierenden
  • die Pflege der Beziehung zu deutschen und ausländischen Studierenden

Das bedeutet praktisch zum Einen die Vertretung von Studentischen Interessen in diversen Gremien (z.B. Studentenwerksbeirat, Kommission für Lehre und Studium, etc.), zum Anderen die Unterstützung oder Ausrichtung von künstlerischen Veranstaltungen (z.B. Theaterfestival ARENA) oder Informationsveranstaltungen zu bestimmten Themen (z.B. Studiengebühren).

Der Konvent beschließt auch den Haushalt der Studierendenvertretung, der laut bayrischem Gesetz jedoch noch von der Hochschulleitung genehmigt werden muss.