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Senat und Hochschulrat

Dem Senat gehören 5 gewählte Professoren, 2 Vertreter der Angestellten, die Frauenbeauftragte sowie 2 Vertreter der Studierenden an, wobei der zweite Studierende nur beratend mitwirkt.

Der Hochschulrat besteht aus dem Senat und zusätzlichen 8 externen Mitgliedern aus Wissenschaft, Kultur, Gesellschaft oder Wirtschaft.

  • die Einrichtung/Aufhebung von Studiengängen beschlossen
  • Forschungsschwerpunkte bestimmt
  • die Hochschulleitung gewählt
  • zu Berufungsvorschlägen Stellung genommen
  • Rechtsvorschriften wie z.B. Prüfungsordnungen oder Satzungen erlassen
  • sowie weitere grundsätzliche Angelegenheiten behandelt

Sprecherrat

4 Mitglieder des Sprecherrats werden zu Beginn der Legislaturperiode vom Konvent gewählt. Der stimmberechtigte Vertreter der Studierenden im Senat ist das 5. Mitglied des Sprecherrates

Der Sprecherrat zum Einen als ausführendes Organ der Beschlüsse des Konvents gedacht, kann aber auch unabhängig vom Konvent Entscheidungen treffen.

studentischer Konvent

Der Konvent besteht aus 20 Mitgliedern. Die eine Hälfte, der Fachschaftenrat, wird aus Vertreterrinnen und Vertretern der Fakultätsfachschaften gebildet. Die zweite Hälfte wird bei den Wahlen direkt gewählt.

Der Konvent wählt zu Beginn seiner Amtszeit die studentischen Vertreter im uniweiten Gremium zur Verwendung der Studiengebühren, 4 Sprecherräte und die beiden studentischen Senatoren aus seinen Reihen. Der stimmberechtigte Senator ist gleichzeitig auch das 5. Mitglied des Sprecherrates. Die Sprecherräte sind die offiziellen Ansprechpartner der Studierendenvertretung und sind zum einen das ausführende Organ des Konvents, können aber auch selbstständig tätig werden. Die Aufgaben des studentischen Konvents (und des Sprecherrates) sind laut bayrischem Gesetz:

  • die Vertretung der fachlichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Studierenden der Hochschule
  • fachbereichsübergreifende Fragen, die sich aus der Mitarbeit der studentischen Vertreter der Kollegialorgane ergeben
  • die Förderung der geistigen, musischen und sportlichen Interessen der Studierenden
  • die Pflege der Beziehung zu deutschen und ausländischen Studierenden

Das bedeutet praktisch zum Einen die Vertretung von Studentischen Interessen in diversen Gremien (z.B. Studentenwerksbeirat, Kommission für Lehre, etc.), zum Anderen die Unterstützung oder Ausrichtung von künstlerischen Veranstaltungen (z.B. Theaterfestival ARENA) oder Informationsveranstaltungen zu bestimmten Themen (z.B. aktuell Studiengebühren).

Der Konvent beschließt auch den Haushalt der Studierendenvertretung, der laut bayrischem Gesetz jedoch noch von der Hochschulleitung genehmigt werden muss.