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 ====== SprecherInnenrat ====== ====== SprecherInnenrat ======
  
-Vier Mitglieder des SprecherInnenrates werden zu Beginn der Legislaturperiode vom Konvent gewählt. Die beiden studentischen Vertreter im Senat sind ebenflls Mitglieder des SprecherInnenrates+Vier Mitglieder des SprecherInnenrates werden zu Beginn der Legislaturperiode vom Konvent gewählt. Die beiden studentischen Vertreter im Senat sind ebenfalls Mitglieder des SprecherInnenrates.
  
-Der SprecherInnenrat ist zum Einen als ausführendes Organ der Beschlüsse des Konvents gedacht, kann aber auch unabhängig vom Konvent Entscheidungen treffen.+Der SprecherInnenrat ist als ausführendes Organ der Beschlüsse des Konvents gedacht, kann aber auch unabhängig vom Konvent Entscheidungen treffen.
  
 ====== studentischer Konvent ====== ====== studentischer Konvent ======
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 Der Konvent besteht aus 30 Mitgliedern. Die eine Hälfte wird aus Vertreterinnen und Vertretern der Fachschaftsvertretungen der Fakultäten (FSVen) gebildet. Die zweite Hälfte wird bei den Hochschulwahlen direkt gewählt. Der Konvent besteht aus 30 Mitgliedern. Die eine Hälfte wird aus Vertreterinnen und Vertretern der Fachschaftsvertretungen der Fakultäten (FSVen) gebildet. Die zweite Hälfte wird bei den Hochschulwahlen direkt gewählt.
  
-Der Konvent wählt zu Beginn seiner Amtszeit die studentischen Vertreter im uniweiten Gremium zur Verwendung der Studiengebühren, 4 SprecherInnenräte und die beiden studentischen Senatoren, wobei nur die beiden Senatoren auch Mitglieder des Konvents sein müssen. Die Senatoren sind gleichzeitig auch Mitglieder des SprecherInnenrates. Die SprecherInnenräte sind die offiziellen Ansprechpartner der Studierendenvertretung und sind zum einen das ausführende Organ des Konvents, können aber auch selbstständig tätig werden. +Der Konvent wählt zu Beginn seiner Amtszeit aus eigenen Reihen seine beiden Vorsitzenden, sowie die beiden studentischen Vertreter im Senat. Zudem werden die vier SprecherInnenräte und die studentischen Vertreter im uniweiten Gremium zur Verwendung der Studiengebühren gewähltwelche nicht Mitglieder des Konvents sein müssen. Die Senatoren und die SprecherInnenräte bilden den [[https://fsi.informatik.uni-erlangen.de/dw/hochschulpolitik/konvent/sprecherrat | SprecherInnenrat]] und sind die offiziellen Ansprechpartner der Studierendenvertretung, sowie das ausführende Organ des Konvents, jedoch können sie auch selbstständig tätig werden.  
 Die Aufgaben des studentischen Konvents (und des SprecherInnenrates) sind laut bayrischem Gesetz: Die Aufgaben des studentischen Konvents (und des SprecherInnenrates) sind laut bayrischem Gesetz: