Du befindest dich hier: FSI Informatik » Hochschulpolitik » Senat und Hochschulrat (Übersicht)
Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen der Seite angezeigt.
Beide Seiten, vorherige ÜberarbeitungVorherige Überarbeitung | |||
hochschulpolitik:senat [25.05.2015 12:04] – heni | hochschulpolitik:senat [25.05.2015 12:16] (aktuell) – heni | ||
---|---|---|---|
Zeile 15: | Zeile 15: | ||
====== SprecherInnenrat ====== | ====== SprecherInnenrat ====== | ||
- | Vier Mitglieder des SprecherInnenrates werden zu Beginn der Legislaturperiode vom Konvent gewählt. Die beiden studentischen Vertreter im Senat sind ebenflls | + | Vier Mitglieder des SprecherInnenrates werden zu Beginn der Legislaturperiode vom Konvent gewählt. Die beiden studentischen Vertreter im Senat sind ebenfalls |
- | Der SprecherInnenrat ist zum Einen als ausführendes Organ der Beschlüsse des Konvents gedacht, kann aber auch unabhängig vom Konvent Entscheidungen treffen. | + | Der SprecherInnenrat ist als ausführendes Organ der Beschlüsse des Konvents gedacht, kann aber auch unabhängig vom Konvent Entscheidungen treffen. |
====== studentischer Konvent ====== | ====== studentischer Konvent ====== | ||
Zeile 23: | Zeile 23: | ||
Der Konvent besteht aus 30 Mitgliedern. Die eine Hälfte wird aus Vertreterinnen und Vertretern der Fachschaftsvertretungen der Fakultäten (FSVen) gebildet. Die zweite Hälfte wird bei den Hochschulwahlen direkt gewählt. | Der Konvent besteht aus 30 Mitgliedern. Die eine Hälfte wird aus Vertreterinnen und Vertretern der Fachschaftsvertretungen der Fakultäten (FSVen) gebildet. Die zweite Hälfte wird bei den Hochschulwahlen direkt gewählt. | ||
- | Der Konvent wählt zu Beginn seiner Amtszeit die studentischen Vertreter im uniweiten Gremium zur Verwendung der Studiengebühren, | + | Der Konvent wählt zu Beginn seiner Amtszeit |
Die Aufgaben des studentischen Konvents (und des SprecherInnenrates) sind laut bayrischem Gesetz: | Die Aufgaben des studentischen Konvents (und des SprecherInnenrates) sind laut bayrischem Gesetz: | ||