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hochschulpolitik:senat [25.05.2015 12:02] – heni | hochschulpolitik:senat [25.05.2015 12:16] (aktuell) – heni | ||
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Der Hochschulrat besteht aus dem Senat und zusätzlichen zehn externen Mitgliedern aus Wissenschaft, | Der Hochschulrat besteht aus dem Senat und zusätzlichen zehn externen Mitgliedern aus Wissenschaft, | ||
+ | Dem Hochschulrat und dem Senat sind folgende Aufgaben übertragen: | ||
- | * die Einrichtung/ | + | * Einrichtung/ |
- | * Forschungsschwerpunkte bestimmt | + | * Bestimmung von Forschungsschwerpunkten |
- | * die Hochschulleitung | + | * Wahl der Hochschulleitung |
- | * zu Berufungsvorschlägen | + | * Stellungnahme |
- | * Rechtsvorschriften wie z.B. Prüfungsordnungen oder Satzungen | + | * Erlassen von Rechtsvorschriften wie z.B. Prüfungsordnungen oder Satzungen |
- | * sowie weitere grundsätzliche Angelegenheiten | + | * sowie weitere grundsätzliche Angelegenheiten |
====== SprecherInnenrat ====== | ====== SprecherInnenrat ====== | ||
- | Vier Mitglieder des SprecherInnenrates werden zu Beginn der Legislaturperiode vom Konvent gewählt. Die beiden studentischen Vertreter im Senat sind ebenflls | + | Vier Mitglieder des SprecherInnenrates werden zu Beginn der Legislaturperiode vom Konvent gewählt. Die beiden studentischen Vertreter im Senat sind ebenfalls |
- | Der SprecherInnenrat ist zum Einen als ausführendes Organ der Beschlüsse des Konvents gedacht, kann aber auch unabhängig vom Konvent Entscheidungen treffen. | + | Der SprecherInnenrat ist als ausführendes Organ der Beschlüsse des Konvents gedacht, kann aber auch unabhängig vom Konvent Entscheidungen treffen. |
====== studentischer Konvent ====== | ====== studentischer Konvent ====== | ||
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Der Konvent besteht aus 30 Mitgliedern. Die eine Hälfte wird aus Vertreterinnen und Vertretern der Fachschaftsvertretungen der Fakultäten (FSVen) gebildet. Die zweite Hälfte wird bei den Hochschulwahlen direkt gewählt. | Der Konvent besteht aus 30 Mitgliedern. Die eine Hälfte wird aus Vertreterinnen und Vertretern der Fachschaftsvertretungen der Fakultäten (FSVen) gebildet. Die zweite Hälfte wird bei den Hochschulwahlen direkt gewählt. | ||
- | Der Konvent wählt zu Beginn seiner Amtszeit die studentischen Vertreter im uniweiten Gremium zur Verwendung der Studiengebühren, | + | Der Konvent wählt zu Beginn seiner Amtszeit |
Die Aufgaben des studentischen Konvents (und des SprecherInnenrates) sind laut bayrischem Gesetz: | Die Aufgaben des studentischen Konvents (und des SprecherInnenrates) sind laut bayrischem Gesetz: | ||