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hochschulpolitik:senat [15.09.2006 09:38] JohannesJordanhochschulpolitik:senat [25.05.2015 12:16] (aktuell) heni
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-====== Senat ======+====== Senat und Hochschulrat ======
  
-====== erweiterter Senat ======+Dem Senat gehören sechs gewählte Professoren, ein Vertreter der Wissenschaftlichen Mitarbeiter, ein Vertreter der Nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter, die Frauenbeauftragte sowie zwei Vertreter der Studierenden an. 
 + 
 +Der Hochschulrat besteht aus dem Senat und zusätzlichen zehn externen Mitgliedern aus Wissenschaft, Kultur, Gesellschaft oder Wirtschaft. 
 +Dem Hochschulrat und dem Senat sind folgende Aufgaben übertragen: 
 + 
 +  * Einrichtung/Aufhebung von Studiengängen 
 +  * Bestimmung von Forschungsschwerpunkten  
 +  * Wahl der Hochschulleitung  
 +  * Stellungnahme zu Berufungsvorschlägen 
 +  * Erlassen von Rechtsvorschriften wie z.B.  Prüfungsordnungen oder Satzungen 
 +  * sowie weitere grundsätzliche Angelegenheiten 
 + 
 +====== SprecherInnenrat ====== 
 + 
 +Vier Mitglieder des SprecherInnenrates werden zu Beginn der Legislaturperiode vom Konvent gewählt. Die beiden studentischen Vertreter im Senat sind ebenfalls Mitglieder des SprecherInnenrates. 
 + 
 +Der SprecherInnenrat ist als ausführendes Organ der Beschlüsse des Konvents gedacht, kann aber auch unabhängig vom Konvent Entscheidungen treffen.
  
 ====== studentischer Konvent ====== ====== studentischer Konvent ======
  
-Welche Studenten in der Wahl für den Senat bzwerweiterten Senat Stimmen bekommenentscheidet auch über die Zusammensetzung im [[konvent | studentischen Konvent]]. In diesem sitzen((nebst den nicht stimmberechtigten Fachschaftssprechern)): +Der Konvent besteht aus 30 Mitgliedern. Die eine Hälfte wird aus Vertreterinnen und Vertretern der Fachschaftsvertretungen der Fakultäten (FSVen) gebildet. Die zweite Hälfte wird bei den Hochschulwahlen direkt gewählt. 
-  * die vier stud. Mitglieder des Senats + 
-  * die vier stud. Mitglieder des erweiterten Senats +Der Konvent wählt zu Beginn seiner Amtszeit aus eigenen Reihen seine beiden Vorsitzendensowie die beiden studentischen Vertreter im Senat. Zudem werden die vier SprecherInnenräte und die studentischen Vertreter im uniweiten Gremium zur Verwendung der Studiengebühren gewählt, welche nicht Mitglieder des Konvents sein müssen. Die Senatoren und die SprecherInnenräte bilden den [[https://fsi.informatik.uni-erlangen.de/dw/hochschulpolitik/konvent/sprecherrat SprecherInnenrat]] und sind die offiziellen Ansprechpartner der Studierendenvertretung, sowie das ausführende Organ des Konvents, jedoch können sie auch selbstständig tätig werden 
-  weitere (16Nachrückkandidaten von der Wahl zum erweiterten Senat+ 
 +Die Aufgaben des studentischen Konvents (und des SprecherInnenratessind laut bayrischem Gesetz
 + 
 +    *  die Vertretung der fachlichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Studierenden der Hochschule 
 +    fachbereichsübergreifende Fragen, die sich aus der Mitarbeit der studentischen Vertreter der Kollegialorgane ergeben 
 +    * die Förderung der geistigen, musischen und sportlichen Interessen der Studierenden 
 +    die Pflege der Beziehung zu deutschen und ausländischen Studierenden 
 + 
 +Das bedeutet praktisch zum Einen die Vertretung von Studentischen Interessen in diversen Gremien (z.B. Studentenwerksbeirat, Kommission für Lehre und Studium, etc.), zum Anderen die Unterstützung oder Ausrichtung von künstlerischen Veranstaltungen (z.B. Theaterfestival ARENA) oder Informationsveranstaltungen zu bestimmten Themen (z.B. Studiengebühren). 
 + 
 +Der Konvent beschließt auch den Haushalt der Studierendenvertretung, der laut bayrischem Gesetz jedoch noch von der Hochschulleitung genehmigt werden muss.
  
-Aus studentischer Sicht ist die Wahl zum Senat und vor allem zum erweiterten Senat also vor allem auch für den Konvent wichtig. Wird in den ersteren Gremien zwar bis auf wenige Ausnahmefälle((wie jüngst der Beschluss zur Gebührensatzung: [[Studiengebühren]])) kaum etwas bewegt, kann bei guter Besetzung durch letzteres schon mehr ins Rollen gebracht werden.