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 Der Hochschulrat besteht aus dem Senat und zusätzlichen zehn externen Mitgliedern aus Wissenschaft, Kultur, Gesellschaft oder Wirtschaft. Der Hochschulrat besteht aus dem Senat und zusätzlichen zehn externen Mitgliedern aus Wissenschaft, Kultur, Gesellschaft oder Wirtschaft.
 +Dem Hochschulrat und dem Senat sind folgende Aufgaben übertragen:
  
-  * die Einrichtung/Aufhebung von Studiengängen beschlossen +  * Einrichtung/Aufhebung von Studiengängen 
-  * Forschungsschwerpunkte bestimmt +  * Bestimmung von Forschungsschwerpunkten  
-  * die Hochschulleitung gewählt +  * Wahl der Hochschulleitung  
-  * zu Berufungsvorschlägen Stellung genommen +  * Stellungnahme zu Berufungsvorschlägen 
-  * Rechtsvorschriften wie z.B.  Prüfungsordnungen oder Satzungen erlassen +  * Erlassen von Rechtsvorschriften wie z.B.  Prüfungsordnungen oder Satzungen 
-  * sowie weitere grundsätzliche Angelegenheiten behandelt+  * sowie weitere grundsätzliche Angelegenheiten
  
 ====== SprecherInnenrat ====== ====== SprecherInnenrat ======