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 ====== Senat und Hochschulrat ====== ====== Senat und Hochschulrat ======
  
-Dem Senat gehören fünf gewählte Professoren, zwei Vertreter der Angestellten, die Frauenbeauftragte sowie zwei Vertreter der Studenten an, wobei der zweite Student nur beratend mitwirkt.+Dem Senat gehören sechs gewählte Professoren, ein Vertreter der Wissenschaftlichen Mitarbeiter, ein Vertreter der Nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter, die Frauenbeauftragte sowie zwei Vertreter der Studierenden an.
  
-Der Hochschulrat besteht aus dem Senat und zusätzlichen acht externen Mitgliedern aus Wissenschaft, Kultur, Gesellschaft oder Wirtschaft.+Der Hochschulrat besteht aus dem Senat und zusätzlichen zehn externen Mitgliedern aus Wissenschaft, Kultur, Gesellschaft oder Wirtschaft. 
 +Dem Hochschulrat und dem Senat sind folgende Aufgaben übertragen:
  
-  * die Einrichtung/Aufhebung von Studiengängen beschlossen +  * Einrichtung/Aufhebung von Studiengängen 
-  * Forschungsschwerpunkte bestimmt +  * Bestimmung von Forschungsschwerpunkten  
-  * die Hochschulleitung gewählt +  * Wahl der Hochschulleitung  
-  * zu Berufungsvorschlägen Stellung genommen +  * Stellungnahme zu Berufungsvorschlägen 
-  * Rechtsvorschriften wie z.B.  Prüfungsordnungen oder Satzungen erlassen +  * Erlassen von Rechtsvorschriften wie z.B.  Prüfungsordnungen oder Satzungen 
-  * sowie weitere grundsätzliche Angelegenheiten behandelt+  * sowie weitere grundsätzliche Angelegenheiten
  
-====== Sprecherrat ======+====== SprecherInnenrat ======
  
-Vier Mitglieder des Sprecherrats werden zu Beginn der Legislaturperiode vom Konvent gewählt. Der stimmberechtigte Vertreter der Studenten im Senat ist das fünfte Mitglied des Sprecherrates+Vier Mitglieder des SprecherInnenrates werden zu Beginn der Legislaturperiode vom Konvent gewählt. Die beiden studentischen Vertreter im Senat sind ebenfalls Mitglieder des SprecherInnenrates.
  
-Der Sprecherrat zum Einen als ausführendes Organ der Beschlüsse des Konvents gedacht, kann aber auch unabhängig vom Konvent Entscheidungen treffen.+Der SprecherInnenrat ist als ausführendes Organ der Beschlüsse des Konvents gedacht, kann aber auch unabhängig vom Konvent Entscheidungen treffen.
  
 ====== studentischer Konvent ====== ====== studentischer Konvent ======
  
-Der Konvent besteht aus 20 Mitgliedern. Die eine Hälfte, der Fachschaftenrat, wird aus Vertreterrinnen und Vertretern der Fakultätsfachschaften gebildet. Die zweite Hälfte wird bei den Wahlen direkt gewählt.+Der Konvent besteht aus 30 Mitgliedern. Die eine Hälfte wird aus Vertreterinnen und Vertretern der Fachschaftsvertretungen der Fakultäten (FSVen) gebildet. Die zweite Hälfte wird bei den Hochschulwahlen direkt gewählt.
  
-Der Konvent wählt zu Beginn seiner Amtszeit die studentischen Vertreter im uniweiten Gremium zur Verwendung der Studiengebühren, 4 Sprecherräte und die beiden studentischen Senatoren aus seinen ReihenDer stimmberechtigte Senator ist gleichzeitig auch das 5Mitglied des SprecherratesDie Sprecherräte sind die offiziellen Ansprechpartner der Studentenvertretung und sind zum einen das ausführende Organ des Konvents, können aber auch selbstständig tätig werden. Die Aufgaben des studentischen Konvents (und des Sprecherrates) sind laut bayrischem Gesetz:+Der Konvent wählt zu Beginn seiner Amtszeit aus eigenen Reihen seine beiden Vorsitzenden, sowie die beiden studentischen Vertreter im Senat. Zudem werden die vier SprecherInnenräte und die studentischen Vertreter im uniweiten Gremium zur Verwendung der Studiengebühren gewähltwelche nicht Mitglieder des Konvents sein müssen. Die Senatoren und die SprecherInnenräte bilden den [[https://fsi.informatik.uni-erlangen.de/dw/hochschulpolitik/konvent/sprecherrat | SprecherInnenrat]] und sind die offiziellen Ansprechpartner der Studierendenvertretung, sowie das ausführende Organ des Konvents, jedoch können sie auch selbstständig tätig werden. 
  
-    * die Vertretung der fachlichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Studenten der Hochschule+Die Aufgaben des studentischen Konvents (und des SprecherInnenrates) sind laut bayrischem Gesetz: 
 + 
 +     die Vertretung der fachlichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Studierenden der Hochschule
     * fachbereichsübergreifende Fragen, die sich aus der Mitarbeit der studentischen Vertreter der Kollegialorgane ergeben     * fachbereichsübergreifende Fragen, die sich aus der Mitarbeit der studentischen Vertreter der Kollegialorgane ergeben
-    * die Förderung der geistigen, musischen und sportlichen Interessen der Studenten +    * die Förderung der geistigen, musischen und sportlichen Interessen der Studierenden 
-    * die Pflege der Beziehung zu deutschen und ausländischen Studenten+    * die Pflege der Beziehung zu deutschen und ausländischen Studierenden 
 + 
 +Das bedeutet praktisch zum Einen die Vertretung von Studentischen Interessen in diversen Gremien (z.B. Studentenwerksbeirat, Kommission für Lehre und Studium, etc.), zum Anderen die Unterstützung oder Ausrichtung von künstlerischen Veranstaltungen (z.B. Theaterfestival ARENA) oder Informationsveranstaltungen zu bestimmten Themen (z.B. Studiengebühren).
  
-Das bedeutet praktisch zum Einen die Vertretung von Studentischen Interessen in diversen Gremien (z.B. Studentenwerksbeirat, Kommission für Lehre, etc.)zum Anderen die Unterstützung oder Ausrichtung von künstlerischen Veranstaltungen (z.B. Theaterfestival ARENA) oder Informationsveranstaltungen zu bestimmten Themen (z.B. aktuell Studiengebühren).+Der Konvent beschließt auch den Haushalt der Studierendenvertretungder laut bayrischem Gesetz jedoch noch von der Hochschulleitung genehmigt werden muss.
  
-Der Konvent beschließt auch den Haushalt der Studentenvertretung, der laut bayrischem Gesetz jedoch noch von der Hochschulleitung genehmigt werden muss.