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hochschulpolitik:senat [29.09.2012 14:33] – buntfalke | hochschulpolitik:senat [25.05.2015 12:04] – heni | ||
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====== Senat und Hochschulrat ====== | ====== Senat und Hochschulrat ====== | ||
- | Dem Senat gehören | + | Dem Senat gehören |
- | Der Hochschulrat besteht aus dem Senat und zusätzlichen | + | Der Hochschulrat besteht aus dem Senat und zusätzlichen |
+ | Dem Hochschulrat und dem Senat sind folgende Aufgaben übertragen: | ||
- | * die Einrichtung/ | + | * Einrichtung/ |
- | * Forschungsschwerpunkte bestimmt | + | * Bestimmung von Forschungsschwerpunkten |
- | * die Hochschulleitung | + | * Wahl der Hochschulleitung |
- | * zu Berufungsvorschlägen | + | * Stellungnahme |
- | * Rechtsvorschriften wie z.B. Prüfungsordnungen oder Satzungen | + | * Erlassen von Rechtsvorschriften wie z.B. Prüfungsordnungen oder Satzungen |
- | * sowie weitere grundsätzliche Angelegenheiten | + | * sowie weitere grundsätzliche Angelegenheiten |
- | ====== | + | ====== |
- | Vier Mitglieder des Sprecherrats | + | Vier Mitglieder des SprecherInnenrates |
- | Der Sprecherrat | + | Der SprecherInnenrat ist zum Einen als ausführendes Organ der Beschlüsse des Konvents gedacht, kann aber auch unabhängig vom Konvent Entscheidungen treffen. |
====== studentischer Konvent ====== | ====== studentischer Konvent ====== | ||
- | Der Konvent besteht aus 20 Mitgliedern. Die eine Hälfte, der Fachschaftenrat, | + | Der Konvent besteht aus 30 Mitgliedern. Die eine Hälfte wird aus Vertreterinnen |
- | Der Konvent wählt zu Beginn seiner Amtszeit die studentischen Vertreter im uniweiten Gremium zur Verwendung der Studiengebühren, | + | Der Konvent wählt zu Beginn seiner Amtszeit die studentischen Vertreter im uniweiten Gremium zur Verwendung der Studiengebühren, |
+ | Die Aufgaben des studentischen Konvents (und des SprecherInnenrates) sind laut bayrischem Gesetz: | ||
- | * die Vertretung der fachlichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Studenten | + | * die Vertretung der fachlichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Studierenden |
* fachbereichsübergreifende Fragen, die sich aus der Mitarbeit der studentischen Vertreter der Kollegialorgane ergeben | * fachbereichsübergreifende Fragen, die sich aus der Mitarbeit der studentischen Vertreter der Kollegialorgane ergeben | ||
- | * die Förderung der geistigen, musischen und sportlichen Interessen der Studenten | + | * die Förderung der geistigen, musischen und sportlichen Interessen der Studierenden |
- | * die Pflege der Beziehung zu deutschen und ausländischen | + | * die Pflege der Beziehung zu deutschen und ausländischen |
- | Das bedeutet praktisch zum Einen die Vertretung von Studentischen Interessen in diversen Gremien (z.B. Studentenwerksbeirat, | + | Das bedeutet praktisch zum Einen die Vertretung von Studentischen Interessen in diversen Gremien (z.B. Studentenwerksbeirat, |
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+ | Der Konvent beschließt auch den Haushalt der Studierendenvertretung, | ||
- | Der Konvent beschließt auch den Haushalt der Studentenvertretung, |