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Berufungskommissionen

In einer Berufungskommission wird eine freiwerdende Professorenstelle neu besetzt. Für jede freiwerdende Stelle wird eine eigene Berufungskommission gebildet, in der ausgewählte Professoren, Mitarbeiter, mindestens ein Prof von einer anderen Fakultät und schlußendlich ein studentischer Vertreter und eine Frauenbeauftragte sitzen.

Der studentische Vertreter wird von der Fachschaftsvertretung benannt, muss selbst aber kein Mandat innehaben. Das Ergebnis der Berufungskommission (eine Rangliste von Kandidaten für die Stelle) geht schlussendlich an die Hochschulleitung1), der die finale Entscheidung obliegt. Für diese vorgeschlagene Liste muss innerhalb der Berufungskommission geheim votiert werden, dabei sind stud. Vertreter und Frauenbeauftragte mit stimmberechtigt2). Es besteht ferner die Möglichkeit, eine eigene Stellungnahme zu verfassen – diese kann aber von der Hochschulleitung einfach ignoriert werden, eine Debatte in den Gremien findet ja nicht mehr statt.

Wer's ganz genau wissen will, kann es hier von offizieller Seite bekommen.

Ablauf einer Berufung

Hier einmal in Stichpunkten, wie es von der freien Stelle zur Neubesetzung kommt:

  • Für die wiederzubesetzende Stelle wird im FBR eine Berufungskommission eingesetzt; die Studenten nennen dazu einen Vertreter
  • Die Berufungskommission formuliert eine Ausschreibung auf deutsch und englisch, die in von ihr ausgesuchten Zeitungen, passenden wissenschaftlichen Zeitschriften, etc. publiziert werden soll3)
  • Die Ausschreibungen werden vom Dekanat abgewickelt, bisher sind sie vorher durch den FBR gegangen
  • Es gibt im Schnitt zwischen 10 und 50 Bewerbungen
  • Die Berufungskommission versucht sich in einer Vorabbewertung der Bewerber nach verschiedenen Kriterien4) und entscheidet dann, welche davon sie zur Vorstellung einlädt5)
  • Jeder eingeladene Kandidat hält einen öffentlichen Vorstellungsvortrag über seine aktuelle Forschung mitsamt einer kleinen (ca. 20 Minuten) Lehrprobe über ein vorgegebenes Thema6); anschließend gibt es ein weiteres Gespräch in geschlossener Runde mit der Berufungskommission
  • Die Kommission trifft eine noch engere Auswahl7) und gibt Gutachten über diese bei Professoren aus dem Fachgebiet in Auftrag; diese Gutachten müssen mittlerweile stets vergleichende Gutachten sein
  • Nachdem die Gutachten eingetroffen sind, entscheidet die Kommission schlussendlich über die Rangfolge der begutachteten Kandidaten
  • Jeder Professor an der TechFak hat das Recht, die Unterlagen einzusehen und ein Sondervotum abzugeben8)
  • Anhand der Rangliste fürt die Hochschulleitung dann Einstellungsgespräche; hierbei hat aber auch noch das Ministerium etwas zu sagen
  • Das entgültige Gehalt wird im Übrigen zwischen dem Bewerber und der Hochschulleitung verhandelt

Laufende Verfahren

Derzeit laufen in der Informatik drei Berufungsverfahren:

LS6: Nachfolge Jablonski

Im Berufungsverfahren zur Nachfolge von Prof. Jablonski, der nach Bayreuth gewechselt ist, wurde eine W2-Stelle ausgeschrieben. Unser Vertreter dort ist Johannes Jordan.

Aktueller Status:

Am 15.09. hat die Kommission die „Rangliste“ der aus ihrer Sicht am besten geeigneten Bewerber verabschiedet. Diese geht nun an den Institutsvorstand, FBR und Senat zur Kenntnisnahme und dann weiter zum Ministerium etc. Unser Vertreter ist mit dieser Liste einverstanden.

Man hofft, dass die Stelle zum Sommersemester 2007 besetzt werden kann. Falls das Verfahren bis dahin noch nicht abgeschlossen ist, sollte der spätere Prof die Stelle möglichst bis zum Wintersemester vertreten (also schon Lehre anbieten).

LS5

Nachdem Prof. Niemann emeritiert ist, wurde Prof. Hornegger Lehrstuhlinhaber. Dessen alter Posten wird jetzt wiederbesetzt mit W2. Unser Vertreter dort ist Thomas Janu.

Aktueller Status:

Weit ist das Verfahren noch nicht fortgeschritten, max. bis zur Bewerbungsphase.

LS3: Nachfolge Dal Cin

Seit Prof. Dal Cin weg ist, wird der Lehrstuhl von Prof. Phillipsen kommissarisch geleitet. Die Stelle soll nun wiederbesetzt werden, unser Vertreter in der Kommission ist Horst Schirmeier.

Aktueller Status:

Weit ist das Verfahren noch nicht fortgeschritten, max. bis zur Bewerbungsphase.

1)
bisher haben FBR und Senat darüber votiert, nun wird geht es nur noch zur Kenntnisname in diese Gremien
2)
nach bisherigem Verfahren hatten sie nur eine beratende Funktion
3)
teilweise zu richtig saftigen Preisen ;)
4)
wie z.B.: Forschungspublikationen, Drittmitteleinwerbung, Auslands- und Industrieerfahrung, Lehrerfahrung, Fachbezug, …
5)
in der Regel 5 bis 8
6)
bei allen Kandidaten gleich
7)
in der Regel drei Bewerber
8)
nicht mit einem Stimmrecht zu verwechseln