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fsi:organisation:treffen:mitschriften:fsi-mitschrift-2010-03-15 [18.03.2010 16:09] – angelegt Airhardtfsi:organisation:treffen:mitschriften:fsi-mitschrift-2010-03-15 [18.03.2010 16:45] – *... und noch praeziser :-) Airhardt
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   * PFP (5 ECTS) wandert vom 2. ins 3. Semester.   * PFP (5 ECTS) wandert vom 2. ins 3. Semester.
   * KonzMod (5 ECTS) kommt dafür vom 2. ins 1. Semester.   * KonzMod (5 ECTS) kommt dafür vom 2. ins 1. Semester.
-  * SP (10 ECTS) wird in zwei 5-ECTS-Module (2. + 3. Semester) aufgespalten.+  * SP (3. Semester, 10 ECTS) wird in zwei 5-ECTS-Module (2. + 3. Semester) aufgespalten.
 Die Studienkommission passiert haben bereits die beiden folgenden weitreichenden Verbesserungen: Die Studienkommission passiert haben bereits die beiden folgenden weitreichenden Verbesserungen:
-  * Die Grundlagen- und Orientierungsphase wird stark entschärft. Anstelle des festen Katalogs mit Modulendie bis zum dritten Semester bei maximal einer Wiederholung bestanden sein müssen, wird man in Zukunft zum Bestehen der GOP lediglich das Bestehen von beliebigen Erst- und Zweitsemester-Modulen im Gesamtwert von 30 ECTS-Punkten vorweisen müssen.+  * Die Grundlagen- und Orientierungsphase wird stark entschärft. Es bleibt zwar das Grundkonzeptdass eine Menge von Modulen bis zum dritten Semester bei jeweils maximal einer Wiederholung bestanden sein muss. Anstelle eines festen Katalogs von GOP-Fächern im Umfang von 45 ECTS-Punkten wird man in Zukunft aber lediglich das erfolgreiche Ablegen von beliebigen Erst- und Zweitsemester-Modulen im Gesamtwert von mindestens 30 ECTS-Punkten vorweisen müssen.
   * Es soll eine Freiversuchsregelung eingeführt werden, laut derer man eine bereits bestandene Prüfung zwecks Notenverbesserung nochmals wiederholen darf.   * Es soll eine Freiversuchsregelung eingeführt werden, laut derer man eine bereits bestandene Prüfung zwecks Notenverbesserung nochmals wiederholen darf.
 Bevor die FPO-Änderungen in Kraft treten, haben noch der Fakultätsrat und der Prüfungsausschuss das Sagen. Es zeichnet sich ab, dass gerade der letzte Punkt noch einiges an Kontroverse hervorrufen wird - durch ist der Antrag jedenfalls noch lange nicht. Bevor die FPO-Änderungen in Kraft treten, haben noch der Fakultätsrat und der Prüfungsausschuss das Sagen. Es zeichnet sich ab, dass gerade der letzte Punkt noch einiges an Kontroverse hervorrufen wird - durch ist der Antrag jedenfalls noch lange nicht.