Im Änderungsprozess für Prüfungsordnungen ist der größte Problemfaktor momentan die Regel: „Ein Modul eine Prüfung“, da die Auslegung seitens des Kultusministeriums sehr streng ist. Deshalb bat Herr Wilke um Informationen, wie die
FSI zu der Situation steht und auch, inwieweit wir uns an Gegenmaßnahmen beteiligen können und wollen.
Andere Universitäten zerschlagen beispielsweise große Module in einen Vorlesungsteil und einen Praktika/Theorieteil, um Übungen auf den Status eines Moduls zu heben oder bieten, alternativ zur Kombination von Übungsabgaben und einer gewöhnlichen Klausur, _eine_ große Klausur über mehrere Stunden an. Die meisten Studenten wählen die Übungsblätter. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, alle Übungsabgaben an einem Termin gesammelt abzugeben, damit es als „ein Prüfungsereignis“ gewertet wird.
Allerdings sind das vornehmlich kosmetische Lösungen, die mehr die Formulierungen umbiegen, anstatt die Problematik anzugehen.
Einer der Vorteile, den das Konzept einer alternativen großen Prüfung hätte, ist, dass die bisherige Studiensituation weitestgehend gleich bleiben würde. Die große Prüfung wäre lediglich eine Alternative.
Übungen und Vorlesungen zu splitten ist in unserem Falle problematisch, da wir viele 7,5 ECTS Module haben und beim splitten unter die Vorgabe der KMK (Kontext: Die KMK schlägt vor, dass Module nicht zu kleinteilig sein sollten, idealerweise 5 ECTS) fallen würden. Das könnte potentiell wieder zu Problemen führen. Zudem birgt das Zerschlagen der Module in kleinere das Problem, dass zusätzlich ja die Regel für eine begrenzte Anzahl von Prüfungen pro Semester existiert.
Deshalb wäre erstere Lösung zu bevorzugen. Es ist aber noch nicht geklärt, ob verschiedene Prüfungsformen für das gleiche Modul zulässig sind.
Zunächst Pflichtabgaben im Grundstudium und diese zum Hauptstudium weiter ausdünnen wäre ein wünschenswerte Entwicklung und könnte evtl. auch bei der Regelung der maximalen Prüfungsanzahl pro Semester hilfreich sein.
Portfolioprüfungen sind laut Ministerium nur dann zulässig, wenn sie die gleiche Fragestellung behandeln. Fallen also als Lösungsweg vermutlich auch weg.
Mit dem Ministerium zu sprechen ist nicht sehr erfolgsversprechend, da das bereits der Verein der Universitätspräsidenten versucht hat, ohne Erfolg.
Frage: Wie sähe es aus, wenn Prüfungsordnungen vorerst nicht geändert werden? Vorteil: Man könne so weiterstudieren wie bisher. Nachteile: Neuerungen im Studium, z.B. neue Studienrichtungen, sind nicht möglich, keine langfristige Lösung und die Prüfungsordnung wird dadurch anfechtbar.
Beispiel: Die Lehrveranstaltungen des neuen Kryptographielehrstuhls sind im Moment nicht in der Prüfungsordnung abgebildet. Deshalb zählten sie nicht als eigener Bereich, sondern werden im Moment je nach Modulinhalt entweder dem IT-Sicherheitsbereich oder Theoriesäule zugeordnet. Die Prüfungsordnung nicht änder nzu können hieße, dass dies so bleibt.
Eine Änderung der Prüfungsordnungen mit einem der oben beschriebenen Hacks ist aber ebenfalls nicht perfekt, da es sehr schwierig ist, diese Hacks im Nachhinein wieder zu ändern.
Nicht verpflichtende Übungsabgaben zählen nicht als Prüfungsereignisse, müssen also nicht betrachtet werden.
Die finale Fassung der Prüfungsordnung Informatik muss bis April eingereicht werden. Außerdem ist die Informatik auch das erste Fach, das formal-juristische Prüfung hat, im Lehramtsstudiengang.
Ob das Modell mit einer großen Klausur auch bei allen Dozenten anklang findet ist fraglich, da das entsprechenden Mehraufwand bedeutet.
Im laufenden Semester gibt es noch eine StuKo-Sitzung, deshalb müsste es jetzt ein Konzept geben, das vertreten werden soll. Auswahlmöglichkeiten: Hacks, keine Änderung. Diese Entscheidung fällt entweder in der ersten StuKo-Sitzung des nächsten Semesters oder bei der letzten dieses Semester.
Auf der Sitzung wurde ein drei Schritte Plan entwickelt, wobei Schritt 1 und 2 zusammen laufen und Schritt 3 als letzte Möglichkeit fungiert:
1.: Mit Verantwortlichen reden, um Änderung zu erwirken.
2.: Keine Änderung der Prüfungsordnung und abwarten. Ziel: So die entsprechende Personen auf die Probleme mit der Regelung aufmerksam machen.
3.: Alternative zwischen großer Prüfung oder Übungsabgaben und normale Prüfung.
Das abwarten birgt dabei nur bedingt Probleme, da bei einem Durchfallen durch die juristisch-formale-Prüfung nicht sofort der Studiengang eingestellt wird, sondern der Studiengang verliert zunächst die Akkreditierung.
Heni schaut beim L8 vorbei und informiert sich, ob etwas gegen mehrere alternative Prüfungsformen für ein Modul spricht.