> Habe vorher meinen 2. Bericht ausgedruckt und mitgenommen. Hallo, haben sie eine Präferenz über einen Bericht? > den 2. (Planspielbericht) Ich bin der Richter, können sie mir eine Zusammenfassung geben. > frei die nicht technische Zusammenfassung wiedergegeben. (aber nicht Laienverständlich genug) Ok, Richter hat genug gehört. -- Ab hier Technisch Fragen von der Staatsanwaltschaft: Sie haben Zeitmanipulation erwähnt. Welchen Zeitstempeln kann man denn noch vertrauen? > habe anhand der Syslog erläutert. Freiling hat nach gehakt, viel zu lange rum getan. SCHLECHT! Klar und deutliches Statement wäre besser gewesen. Als nächstes Browserhistory? > Nicht untersucht, aber Cache2 Cache2, was sagt dieser aus? > am Tatzeitpunkt war der Laptop vermutlich in Benutzung Zeitstempel sind vertrauenswürdig? > Bisschen verheddert (MEH), dann gesagt > müsste ich in der Dokumentation nachschauen.... Wann hatte denn das Skype-Gespräch stattgefunden? > Sicher nicht am Tatzeitpunkt, da die Reihenfolge der Einträge der Skype Main DB nicht zu den Timestamps passt. Kann man diesen Zeitstempeln vertrauen? > den von den ersten paar Einträgen schon, denen danach nicht. Gespräch hat mit Sicherheit nicht am 24. stattgefunden, eher am 25. im Zeitfenster der Zeitmanipulation. Fragen der Verteidigung: Sie haben etwas von einem Webseitenbesuch um 18:28 gesagt. Also könnte unser Mandant gar nicht innerhalb von 30 Minuten zum Tatort gefahren sein. (Tatzeitpunkt war 18:30) > Muss ja nicht Mandant gewesen sein, könnte ja jede beliebige Person gewesen sein. (war eigentlich schon eine Befangenheitsfrage trotzdem beantwortet) Nochmal so ne Befangenheitsfrage > Kann ich nicht beantworten (jetzt hab ich's geschnallt, hätte ich früher schon abblocken sollen) Fazit: Man kann sich einen Bericht aussuchen, aber diesen sollte man auch sinnvoll mit der den Anmerkungen aus der Korrektur verbessern. Zudem: Befangenheitsfrage erkennen und Abblocken (Fragen die man nicht beantworten darf, wie: ist Angeklagter Schuld?)