====== Master ====== ===== Zulassungsvoraussetzungen ===== Für die Zulassung zum Master ist ein vorheriger Abschluss notwendig. Welche Abschlüsse, Mindestnoten, et cetera nachzuweisen sind regelt § 43 [[:informationen/Rechtsgrundlagen|FPO]] (2012-10-08). Sollte deine Zulassung unter Vorbehalt erfolgt sein, können sich unter den noch zu erfüllenden Bedingungen Bachelor-Module befinden. Diese beschreibt unsere Webseite im entsprechenden Bereich. Die //Zulassung// gilt zwar für ein Jahr, dennoch muss die //Bewerbung// fristgerecht zu dem Semester erfolgen, zu dem das Masterstudium aufgenommen werden soll. Das bedeutet: Man bewirbt sich beispielsweise zum kommenden Wintersemester und wird auch zugelassen. Will man das Masterstudium nun jedoch erst zum darauffolgenden Sommersemester aufnehmen, so ist man für dieses zwar bereits //zugelassen//, muss sich jedoch erneut fristgerecht //bewerben// -- also einen Teil der zur Zulassung durchlaufenen Prozedur erneut durchlaufen! ---- Stand 2014-02-05: Diese Regelung wird in der Verwaltung überdacht, und soll verbessert werden. ===== Kennzahlen, Eckdaten ===== * 4 Semester Regelstudienzeit; ein weiteres Semester antragsfrei * 120 ECTS-Punkte insgesamt, bestehend aus * 60 ECTS-Punkte [[Wahlpflichtbereich]] * 30 ECTS-Punkte Masterarbeit * 15 ECTS-Punkte [[:informationen/Nebenfach]] * 10 ECTS-Punkte Projekt * 05 ECTS-Punkte Seminar Vorlage zur Kalkulation: {{:jahrgaenge:studienverlauf_master_vorlage.xlsx|Excel-Vorlage}} Siehe auch: [[:informationen/Notenbildung]] ===== Besonderheiten ===== * Der Master kann in [[:informationen/studium/master/Teilzeit]] studiert werden. * Im Master werden „Fehlversuche in wählbaren Modulen des Masterstudiums beim Wechsel in alternative Module **nicht** angerechnet.“ (§ 44 Abs. 4 [[:informationen/Rechtsgrundlagen|FPO]] (2012-10-08)) * „Das Masterstudium der Informatik kann zum Wintersemester oder zum Sommersemester begonnen werden.“ (§ 37 Abs. 6 [[:informationen/Rechtsgrundlagen|FPO]] (2012-10-08))